Trendansatz 2024 in der Bewertungstafel DAV2004R-Bestand
Überblick
In der DAV-Richtlinie „Reservierung und Überschussbeteiligung von Rentenversicherungen des Bestandes“[1] wurde die Rentnersterbetafel DAV2004R-Bestand für das Geschäftsjahr 2004 als aktuariell ausreichend zur Bewertung von Rentenversicherungsbeständen mit Versicherungsbeginnen bis 2004 angesehen. In der Richtlinie wird angesichts der hohen Unsicherheit bei der Einschätzung der künftigen Sterblichkeitsentwicklung ein weiterer Ausbau der Sicherheitsmargen grundsätzlich als notwendig erachtet. Beginnend mit dem Jahr 2005 sollen die Sicherheitsmargen binnen 20 Jahren weiter bis auf das Niveau der DAV2004R-B20 ausgebaut werden. Sollte sich aber der Trend langfristig dämpfen, kann auf den weiteren Ausbau der Sicherheiten möglicherweise verzichtet werden. Gründe für eine Dämpfung könnten eine Verlangsamung des medizinischen und technischen Fortschritts, häufig wiederkehrende Pandemien[2], Auswirkungen des Klimawandels (z. B. häufigere Naturkatastrophen/Hitzewellen mit erhöhten Todesfällen in der älteren Bevölkerung) oder dauerhafte politische Konflikte sein. Daher soll die tatsächliche Entwicklung der Sterblichkeitsverbesserungen jährlich überprüft werden.
Aus den im Folgenden dargestellten Gründen – insbesondere aufgrund der Schwankungen bei den Sterblichkeitsverbesserungsraten – empfiehlt die DAV den weiteren Ausbau der Sicherheitsmargen und für die Reservierung einen Wert, der nicht zu einer niedrigeren Deckungsrückstellung führt als der Deckungsrückstellung auf Basis der DAV2004R-B20, vorbehaltlich der Einschätzung der individuellen Unternehmenssituation durch den Verantwortlichen Aktuar.
In der Überprüfung der Rentnersterbetafel DAV 2004R Bestand ist damit die letzte Stufe des Ausbaus der Sicherheitsmargen erreicht; die DAV2004R-B20 wurde als ausreichend für Bestandsverträge bestätigt1. Die Überprüfung Rentnersterbetafel Bestand erfolgt jetzt gemäß dem üblichen Rhythmus der Tafelüberprüfungen.
[1] Die Richtlinie „Reservierung und Überschussbeteiligung von Rentenversicherungen des Bestandes“ wurde mit dem Ergebnisbericht „Turnusgemäße Überprüfung der Richtlinie „Reservierung und Überschussbeteiligung von Rentenversicherungen des Bestandes““ des Ausschusses Lebensversicherung vom 27. November 2023 zu deren turnusgemäßer Überprüfung bestätigt.
[2] Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) sind in den konsolidierten Datengrundlagen von Statistischem Bundesamt und Deutscher Rentenversicherung erstmals mit dem Jahr 2020 und damit in den Grafiken dieses Berichts enthalten.
Verabschiedung
Der Ausschuss Lebensversicherung hat den „Trendansatz 2024 in der Bewertungstafel DAV2004R-Bestand“ am 16. Mai 2024 als Anlage zur DAV-Richtlinie „Reservierung und Überschussbeteiligung von Rentenversicherungen des Bestandes“ verabschiedet.