Sachgerechte Kalkulation gemäß § 155 VAG
Überblick
Der vorliegende Hinweis befasst sich mit der Auslegung des Tatbestands des § 155 Abs. 3 S. 4 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und damit insbesondere mit der Fragestellung, ob beziehungsweise wann von einem Ausschluss des Rechts zur Beitragsanpassung wegen einer unzureichenden Kalkulation des Verantwortlichen Aktuars bei der Erst- oder Neukalkulation (Beitragsanpassung) auszugehen ist. Weitergehende Betrachtungen (z. B. bzgl. § 203 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)) sind nicht Gegenstand dieser Ausarbeitung
Dieses Papier versteht sich als Grundlagenpapier für die Beitragskalkulation des ordentlichen und gewissenhaften Aktuars in seiner täglichen Arbeit.
Der sachliche Anwendungsbereich dieser Ausarbeitung betrifft die in der Privaten Krankenversicherung tätigen Aktuarinnen und Aktuare, insb. die Verantwortlichen Aktuarinnen und Aktuare.
Verabschiedung
Dieser Hinweis ist durch den Vorstand der DAV am 24. Juni 2025 verabschiedet worden und tritt mit der Bekanntgabe auf der Internetseite der DAV in Kraft. Er ersetzt den gleichnamigen Hinweis „Sachgerechte Kalkulation gemäß §155 VAG“ vom 20.03.2020.