Risikobewertung langfristiger Garantien
Überblick
Für eine Überprüfung, ob die bilanziellen Risiken bei Lebensversicherungsunternehmen ausreichend gedeckt sind, stehen den Aktuarinnen und Aktuaren eine Reihe von Methoden zur Verfügung. Diese Methoden untersuchen die Auswirkungen adverser Kapitalmarktszenarien auf die die Verpflichtungen bedeckenden Aktiva und ermitteln einen risikobasierten Kapitalbedarf; alle Methoden analysieren kurz- bis mittelfristige Betrachtungszeiträume.
Daneben hat der Verantwortliche Aktuar gemäß § 141 Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 VAG auch zu prüfen, ob die dauernde Erfüllbarkeit der sich aus den Versicherungsverträgen ergebenden Verpflichtungen jederzeit gewährleistet ist. Seit dem 30. November 2005 steht den Aktuarinnen und Aktuaren zur Einschätzung dieser grundlegenden Frage der Hinweis „Risikobewertung langfristiger Garantien“ als Hilfestellung zur Verfügung. Die vorliegende Ausarbeitung stellt die dritte Aktualisierung dieses Hinweises dar. Der grundlegende Ansatz, mit Hilfe von Monte-Carlo-Simulationen zu überprüfen, ob die Aktiva die Garantien in hinreichend vielen Szenarien überdecken, bleibt unverändert erhalten. Dies gilt auch für den Ansatz, ausschließlich die im Bestand bereits eingegangenen Garantien (inklusive zugeteilter bzw. verbindlich deklarierter Überschussanteile) zu bewerten (keine Berücksichtigung von Neugeschäft).
Verabschiedung
Dieser Hinweis ist durch den Vorstand der DAV am 27. Januar 2025 verabschiedet worden und tritt mit der Bekanntgabe auf der Internetseite der DAV in Kraft.
Er ersetzt den gleichnamigen Hinweis vom 20. Dezember 2017.