Pflichtberichterstattung zur Nachhaltigkeit durch Versicherungsunternehmen: Regulatorische Vorschriften am Jahresbeginn 2024
Überblick
In den letzten Jahren wurden weltweit regulatorische Vorschriften zu einer obligatorischen Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen aller Branchen in Ergänzung der jährlichen finanziellen Berichterstattung entwickelt und umgesetzt. Das betrifft auch in der Europäischen Union tätige Versicherungsunternehmen und Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge[1].
Da die Umsetzung dieser Vorschriften einerseits derzeitige Tätigkeitsgebiete von Aktuarinnen und Aktuaren tangiert, andererseits neue Berichtsprozesse unter aktuarieller Mitwirkung in den Unternehmen einzurichten sind, hat der Ausschuss Rechnungslegung und Regulierung der DAV eine Arbeitsgruppe Pflichtberichterstattung zur Nachhaltigkeit in Versicherungsunternehmen gebeten, den Sachstand der sich neu entwickelnden Regulatorik aufzubereiten.
Die Arbeitsgruppe hat den vorliegenden Bericht erstellt, um durch eine kompakte Darstellung aus aktuarieller Perspektive den Mitgliedern der DAV einen effizienten und fokussierten Einstieg in die betreffende Thematik zu ermöglichen.
Dieser Bericht kann weiterhin als Informationsquelle für Weiterbildungsaktivitäten der DAV dienen.
Es wird primär eine europäische Perspektive eingenommen, soweit für Versicherer in Deutschland relevant wird aber auch auf weltweite Entwicklungen eingegangen.
Es werden auch Hinweise für eine weiterführende Beschäftigung mit der Thematik gegeben.
Der Ergebnisbericht ist an die Mitglieder und Gremien der DAV zur Information über den Stand der Diskussion und die erzielten Erkenntnisse gerichtet und stellt keine berufsständisch legitimierte Position der DAV dar.[2]
[1] Im Folgenden ist vereinfachend nur von Versicherungsunternehmen die Rede. Aktuarinnen und Aktuare bei Pensionskassen und -fonds sowie weiteren Unternehmen in der Finanzdienstleistungsbranche können erwägen, die Ausführungen sinngemäß auf ihre Tätigkeitsbereiche zu übertragen. Eine Detaillierung spezifischer Anforderungen für diese Unternehmen ist jedoch nicht Gegenstand des vorliegenden Dokuments.
[2] Die sachgemäße Anwendung des Ergebnisberichts erfordert aktuarielle Fachkenntnisse. Dieser Ergebnisbericht stellt deshalb keinen Ersatz für entsprechende professionelle aktuarielle Dienstleistungen dar. Aktuarielle Entscheidungen mit Auswirkungen auf persönliche Vorsorge und Absicherung, Kapitalanlage oder geschäftliche Aktivitäten sollten ausschließlich auf Basis der Beurteilung durch eine(n) qualifizierte(n) Aktuar DAV/Aktuarin DAV getroffen werden.
Verabschiedung
Dieser Ergebnisbericht ist durch den Ausschuss Rechnungslegung und Regulierung am 30. August 2024 verabschiedet worden.