Optionsbewertungen
Überblick
In dem Hinweis wird zunächst aufgezeigt, an welchen Stellen Optionen und Garantien bei Lebensversicherungsprodukten auftreten können und weswegen deren Betrachtung wesentlich ist. Es werden zwei explizite Bewertungsansätze für Optionen und Garantien vorgestellt: einer aus der Optionspreistheorie und einer aus dem Umfeld von Solvency II bzw. dem Market Consistent Embedded Value (MCEV). Wir stellen diese beiden Ansätze vor und vergleichen sie. Der Vergleich wird sowohl in einem theoretischen Ein-Perioden-Modell als auch praktisch anhand von zwei Beispielen durchgeführt. Da für die konkrete Berechnung meist Simulationsrechnungen auf Basis eines Unternehmensmodells notwendig sind, werden in diesem Hinweis auch Grundprinzipien von Unternehmensmodellen diskutiert. Da eine explizite Berechnung der Werte von Optionen und Garantien oft numerisch sehr aufwendig ist, werden zwei mögliche Approximationsverfahren vorgestellt.
Der sachliche Anwendungsbereich dieser Ausarbeitung umfasst Lebensversicherungsunternehmen. Der Verantwortliche Aktuar muss sich gemäß § 4 Abs. 6 Aktuarverordnung zur Bewertung der in die Versicherung eingebetteten Optionen äußern, zumindest sofern es sich um Rückstellungen für drohende Verluste handelt. Innerhalb von Solvency II sind die versicherungstechnischen Rückstellungen unter Berücksichtigung der in die Verträge eingebetteten Optionen und Garantien zu bewerten. Optionen und Garantien sollten darüber hinaus grundsätzlich bei jeder Bewertung von Verpflichtungen in der Lebensversicherung, die Kapitalmarktrisiken beinhalten, berücksichtigt werden.
Verabschiedung
Dieser Hinweis ist durch den Vorstand der DAV am 4. März 2019 verabschiedet worden. Er ersetzt den gleichnamigen, von der DAV-Arbeitsgruppe Optionsbewertung erstellten Hinweis vom 13. September 2007.