Mögliche Kapitalanlagethemen im Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars für das Geschäftsjahr 2025
Überblick
Der Ergebnisbericht befasst sich mit möglichen Inhalten des Erläuterungsberichts des Verantwortlichen Aktuars. Diese beziehen sich auf die Auswahl und Darstellung von möglichen Themen mit Bezug zur Kapitalanlage. Damit soll eine Serviceleistung für die Verantwortlichen Aktuare erbracht werden. Um den Ergebnisbericht rechtzeitig vor Erstellung der Erläuterungsberichte zur Verfügung zu stellen, bezieht sich die Darstellung der Kapitalmarktentwicklung im Wesentlichen auf die ersten drei Quartale des Berichtsjahres. Die Arbeitsgruppe empfiehlt daher, materiell relevante Entwicklungen des letzten Quartals, ergänzend zu berücksichtigen.
Der Ergebnisbericht betrifft sowohl allgemeine geschäftsjahresübergreifende als auch aktuelle, zeitlich eng an das Jahr 2025 gebundene und ggf. hierauf eingeschränkte Fragestellungen. Hiervon betroffen sind grundsätzlich alle Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Aktuarverordnung (AktuarV) fallen und für die ein Erläuterungsbericht zu erstellen ist. Gemäß §4 Abs. 4. Nr. 4 der AktuarV ist im Erläuterungsbericht darzulegen, dass das Vorsichtsprinzip auch bei der Bewertung der zur Bedeckung der Deckungsrückstellung herangezogenen Aktiva angewendet wurde.
Die Arbeitsgruppe stuft darüber hinaus die allein auf die Kapitalanlage bezogenen Themen dieses Papiers als relevant auch für die Pensions- und Krankenversicherung ein.
Der Ergebnisbericht ist an die Mitglieder und Gremien der DAV zur Information über den Stand der Diskussion und die erzielten Erkenntnisse gerichtet und stellt keine berufsständisch legitimierte Position der DAV dar.[1]
[1] Die sachgemäße Anwendung des Ergebnisberichts erfordert aktuarielle Fachkenntnisse. Dieser Ergebnisbericht stellt deshalb keinen Ersatz für entsprechende professionelle aktuarielle Dienstleistungen dar. Aktuarielle Entscheidungen mit Auswirkungen auf persönliche Vorsorge und Absicherung, Kapitalanlage oder geschäftliche Aktivitäten sollten ausschließlich auf Basis der Beurteilung durch eine(n) qualifizierte(n) Aktuar DAV/Aktuarin DAV getroffen werden.
Verabschiedung
Dieser Ergebnisbericht ist durch den Ausschuss Investment am 25.11.2025 verabschiedet worden.
