Herleitung der Sterbetafel DAV 2008 T für Lebensversicherungen mit Todesfallcharakter
Überblick
Die Arbeitsgruppe Biometrische Rechnungsgrundlagen des Ausschusses Lebensversicherung der DAV hat von 2006 bis 2008 Untersuchungen über die Sterblichkeit bei Lebensversicherungen mit Todesfallcharakter durchgeführt. Dazu ist das Sterblichkeitsniveau anhand von Daten aus Lebensversicherungsbeständen deutscher Lebensversicherungsunternehmen sowie anhand von Daten der deutschen Bevölkerungsstatistik untersucht und mit internationalen Entwicklungen verglichen worden. Das Ergebnis der durchgeführten Untersuchungen wird in dieser Ausarbeitung dargelegt. Sie wurde erstmals am 4. Dezember 2008 als Richtlinie der DAV verabschiedet.
Im Zuge des turnusgemäßen Revisionsverfahrens für Fachgrundsätze wurde 2018 die fachliche Aktualität der Richtlinie überprüft. Die Untersuchung hat ergeben, dass grundsätzlich nichts gegen die weitere Verwendung der Ergebnisse der Richtlinie als Reservierungstafel für Lebensversicherungen mit Todesfallcharakter und mit einer Risikoprüfung spricht. Die Ergebnisse dieser Analyse werden im Ergebnisbericht Überprüfung der Richtlinien „Herleitung der Sterbetafel DAV 2008 T für Lebensversicherungen mit Todesfallcharakter“ und „Raucher- und Nichtrauchersterbetafeln für Lebensversicherungen mit Todesfallcharakter“ vom 7. Juni 2018 zusammengefasst.
Der sachliche Anwendungsbereich der Richtlinie betrifft Aktuare in der Lebensversicherung.[1] Mit der Richtlinie wird eine Sterbetafel für die Reservierung folgender Lebensversicherungen mit Todesfallcharakter ab dem Bilanztermin 2009 vorgelegt[2]:
- Fondsgebundene Lebensversicherungen
- Kapitallebensversicherungen
- Risikolebensversicherungen
Die Sterbetafel ist dagegen nicht für die Reservierung von Produkten ohne Risikoprüfung (insbesondere Sterbegeldversicherungen) geeignet, da bei solchen Produkten mit einer erheblichen Übersterblichkeit zu rechnen ist.
Die Richtlinie regelt verbindlich die Methodik zur Herleitung von Sterbetafeln für die Reservierung und das Verfahren zur Festsetzung von Sicherheitszuschlägen bei den oben genannten Produkten. Diese methodischen Vorgaben stellen dabei in genereller Hinsicht einen Mindeststandard dar, der insbesondere auch bei der Herleitung unternehmenseigener Tafeln zu gewährleisten ist.
Selbstverständlich muss jeder Verantwortliche Aktuar überprüfen, ob unternehmensindividuelle Sachverhalte bestehen, die gegen eine unveränderte Übernahme der in der Richtlinie hergeleiteten Sterbetafel für die Reservierung eines bestimmten Unternehmens sprechen. Genauso muss der Verantwortliche Aktuar entscheiden, ob die Tafel unverändert für die Reservierung eines bestimmten Produkts verwendet werden kann. Gegebenenfalls muss der Verantwortliche Aktuar geeignete Anpassungen der Sterbetafel vornehmen.
Ein Anwendungsbestand, also der Bestand an Versicherungen mit Todesfallcharakter eines konkreten Lebensversicherungsunternehmens, wird sich von den bei der Herleitung zu Grunde gelegten Bestandsdaten bzw. dem Modellbestand zum Beispiel im Hinblick auf
- das beobachtete Sterblichkeitsniveau (zum Beispiel in Folge der Kundenstruktur, der Verteilung der Versicherungssummen oder des Vorgehens bei der Gesundheitsprüfung),
- die Bestandsgröße und die Bestandsstruktur (zum Beispiel Altersstruktur, Produktparameter, Anteil Kapitalversicherungen)
unterscheiden.
Der Verantwortliche Aktuar eines Lebensversicherungsunternehmens muss daher überprüfen, ob
- die Sterblichkeit 2. Ordnung der Sterbetafel DAV 2008 T,
- Struktur und Höhe der Sicherheitsmargen und das durch sie realisierte Sicherheitsniveau der Sterbetafel DAV 2008 T
für die Bestände des Unternehmens angemessen und im Sinne der in der vorliegenden Ausarbeitung beschriebenen Festlegungen ausreichend vorsichtig sind. Gegebenenfalls muss der Verantwortliche Aktuar eine geeignete Erhöhung des eingerechneten Sterblichkeitsniveaus bzw. der betroffenen Sicherheitszuschläge vornehmen.
Liegen innerhalb eines Unternehmens keine ausreichend gesicherten Erkenntnisse zum Sterblichkeitsniveau im eigenen Bestand auf Basis eigener Sterblichkeitsuntersuchungen vor, so stellt die DAV 2008 T mit allen in der Ausarbeitung aufgeführten Sicherheitszuschlägen die Untergrenze der Reservierung dar. Auf der Basis sorgfältiger Sterblichkeitsuntersuchungen, die einen Vergleich der beobachteten zu den erwarteten Toten einschließen und zu aktuariell gesicherten Erkenntnissen über den Bestand führen, kann auf im Text näher bezeichnete Teile des Irrtumszuschlages verzichtet werden. Bei Vorliegen hinreichend großer Bestände und gesicherter altersabhängiger Erkenntnisse zum Sterblichkeitsniveau ist weiterhin die Herleitung unternehmensindividueller Tafeln unter Berücksichtigung des methodischen Mindeststandards möglich.
Die Sterbetafel DAV 2008 T ist grundsätzlich auch für die Beitragskalkulation von Lebensversicherungen mit Todesfallcharakter, ausgenommen Tarife ohne Gesundheitsprüfung, geeignet.
[1] Dieser Fachgrundsatz ist an die Mitglieder der DAV gerichtet; seine sachgemäße Anwendung erfordert aktuarielle Fachkenntnisse. Dieser Fachgrundsatz stellt deshalb keinen Ersatz für entsprechende professionelle aktuarielle Dienstleistungen dar. Aktuarielle Entscheidungen mit Auswirkungen auf persönliche Vorsorge und Absicherung, Kapitalanlage oder geschäftliche Aktivitäten sollten ausschließlich auf Basis der Beurteilung durch eine(n) qualifizierte(n) Aktuar DAV/Aktuarin DAV getroffen werden.
[2] Die Sterbetafel DAV 2008 T kann bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sowie bei Erwerbsminderungsversicherungen als Aktivensterlichkeit Verwendung finden, sie muss aber nicht berücksichtigt werden.
Verabschiedung
Die unverändert zutreffende Richtlinie ist durch den Vorstand der DAV am 29. November 2022 erneut verabschiedet worden. Sie ersetzt die gleichnamige und identische Richtlinie vom 4. Dezember 2008 bzw. 5. Oktober 2018.