Erstellung und Inhalte Technischer Berechnungsgrundlagen in der privaten Krankenversicherung
Überblick
Seit den Richtlinien zur Erstellung Technischer Geschäftspläne von Hartmut Herde, welche die Aufsichtsbehörde in den siebziger Jahren veröffentlicht hat, haben sich vielfältige weitere Anforderungen an die Technischen Berechnungsgrundlagen ergeben. Der Ausschuss Krankenversicherung der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) e. V. sah daher die Notwendigkeit, diese Richtlinien zu sichten, zu
überarbeiten und an die neuen rechtlichen, organisatorischen, strukturellen und technischen Gegebenheiten anzupassen.
Dafür wurde eine Arbeitsgruppe vom Ausschuss Krankenversicherung der DAV einberufen, die den vorliegenden Hinweis erstellt hat. Der Hinweis stellt Anforderungen und Empfehlungen zur umfassenden Belegung der Rechnungsgrundlagen für die Erstellung und Fortschreibung Technischer Berechnungsgrundlagen dar.
Der sachliche Anwendungsbereich dieser Ausarbeitung betrifft die Aktuarinnen und Aktuare der Krankenversicherung. Sie gilt nicht für die Lebens- und Sachversicherung.
Verbaschiedung
Dieser Hinweis ist durch den Vorstand der DAV am 27.01.2021 verabschiedet worden und ersetzt den gleichnamigen Hinweis vom 23. Juni 2016, der im Rahmen des Revisionsverfahrens für Fachgrundsätze auf inhaltliche Richtigkeit und Aktualität überprüft wurde.
Die Anwendung dieses Hinweises erfolgt ab dem Datum der Bekanntgabe für neue Technische Berechnungsgrundlagen oder umfassende Überarbeitungen. Ältere Technische Berechnungsgrundlagen können anlässlich von Beitragsanpassungen mit Hilfe dieses Hinweises auf Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit überprüft werden.