Ein Standardverfahren für PRIIP der Kategorie 4
Überblick
Der Ergebnisbericht erarbeitet ein geeignetes Standardverfahren für PRIIP der Kategorie 4 zur Ermittlung des Marktrisikomaßes (MRM) und der Performance-Szenarien sowie der damit zu erstellenden Kostendarstellungen.
Der Ergebnisbericht ist an die Mitglieder und Gremien der DAV zur Information über den Stand der Diskussion und die erzielten Erkenntnisse gerichtet und stellt keine berufsständisch legitimierte Position der DAV dar.[1]
Wesentliche Anpassungen am Ergebnisbericht gegenüber dem Vorjahr
Hinweis zum Merkblatt 01/2023 (VA) zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten in den Allgemeinen Anmerkungen in Ziffer 1.
Streichung der Hinweise zum Umgang mit der Kalibrierung/Modell in den Jahren 2022 und 2023.
Einfügen einer neuen Ziffer 2
In der neuen Ziffer 2 sollen ab diesem Bericht das Ergebnis Prüfung an zentraler Stelle aufgenommen werden
Einfügen eines neuen Anhang VIII zur Verwendung der Kalibrierung/Modell für das Jahr 2025
[1] Die sachgemäße Anwendung des Ergebnisberichts erfordert aktuarielle Fachkenntnisse. Dieser Ergebnisbericht stellt deshalb keinen Ersatz für entsprechende professionelle aktuarielle Dienstleistungen dar. Aktuarielle Entscheidungen mit Auswirkungen auf persönliche Vorsorge und Absicherung, Kapitalanlage oder geschäftliche Aktivitäten sollten ausschließlich auf Basis der Beurteilung durch eine(n) qualifizierte(n) Aktuar DAV/Aktuarin DAV getroffen werden.
Verabschiedung
Der aktualisierte Ergebnisbericht ist am 16. Mai 2024 verabschiedet worden. Mit diesem Ergebnisbericht wird insbesondere ein Kapitalmarktmodell analog zu den Vorgaben für die Chance-Risiko-Klassifizierung zertifizierter Altersvorsorgeprodukte zur Verwendung im zugrundeliegenden Standardverfahren vorgeschlagen.
Der Ergebnisbericht ersetzt die gleichnamigen am 10. Mai 2023, 4. Juli 2022, 30. Juni 2021, 28. Mai 2020, 19. August 2019, 13. September 2018, 10. April 2018 und 8. Dezember 2017 verabschiedeten Fassungen. Bei den auf die Erstfassung folgenden Versionen bis zum 4. Juli 2022 handelt es sich um redaktionelle Überarbeitungen, in denen jeweils im Anhang die für das nächste Kalenderjahr gültigen Vorgaben für Basisinformationsblätter ergänzt wurden. Mit dem Ergebnisbericht vom 10. Mai 2023 wurde im Vergleich zu vorigen Versionen auf ein modifiziertes Kapitalmarktmodell umgestiegen. Dieses Modell wird beibehalten, sodass es sich bei den nachfolgenden Versionen nach 10. Mai 2023 wiederholt um redaktionelle Überarbeitungen handelt, bei denen insbesondere die in denen jeweils im Anhang für das nächste Kalenderjahr gültigen Vorgaben für Basisinformationsblätter ergänzt wurden.