Der Best Estimate für biometrische Rechnungsgrundlagen in der Lebensversicherung
Überblick
Die Ausarbeitung gibt Hinweise, welche Aspekte bei der Bestimmung eines Best Estimates von Biometrischen Rechnungsgrundlagen zu beachten sind. Ein Best Estimate bezieht sich immer nur auf einen konkreten, unternehmensindividuellen Bestand. Insofern kann die DAV keine Best-Estimate-Tafeln veröffentlichen. Allerdings können die DAV-Tafeln zweiter Ordnung bei der Ableitung des Best Estimates eine wichtige Orientierung darstellen. Soweit in den Publikationen der DAV eine Tafel zweiter Ordnung bislang nicht explizit angeführt ist, wird dies hier nachgeholt. Dazu gibt es Hinweise, ob in diesen Tafeln ggf. implizite Sicherheiten enthalten sind.
Der sachliche Anwendungsbereich dieser Ausarbeitung betrifft
- die Aktuare der Lebensversicherung
- die Aktuare der Pensionsfonds
- die Berechnung der Deckungsrückstellungen für HUK-Renten
im Hinblick auf die Ermittlung von Best Estimates für biometrische Rechnungsgrundlagen.
Verabschiedung
Dieser Hinweis ist durch den Vorstand der DAV am 23. Juni 2020 verabschiedet worden. Er ersetzt den gleichnamigen Hinweis vom 18. September 2014, der im Zuge des Revisionsverfahrens für Fachgrundsätze aktualisiert wurde, sowie den Hinweis „Der Best Estimate für Biometrische Rechnungsgrundlagen in der Berufsunfähigkeitsversicherung“ vom 27. November 2017, der in den vorliegenden Hinweis integriert wurde.