Der Artificial Intelligence Act im aktuariellen Kontext
Überblick
Im vorliegenden Bericht werden die Auswirkungen des Artificial Intelligence Act (AI Act), also der KI-Verordnung [1], der Europäischen Union (EU) auf die Versicherungsbranche und die Arbeit von Aktuarinnen und Aktuaren analysiert. Der AI Act, der am 01. August 2024 in Kraft trat, ist Teil der EU-Digitalstrategie und soll den sicheren, transparenten und ethischen Einsatz von KI-Systemen sicherstellen.
Die Verordnung kategorisiert KI-Anwendungen nach ihrem Risikopotential in vier Kategorien:
- verbotene Praktiken
- Hochrisikosysteme
- KI-Systeme mit besonderen Transparenzanforderungen
- alle weiteren KI-Systeme
Speziell die als Hochrisikosysteme kategorisierten Anwendungen, wie sie auch in der Versicherungsbranche verwendet werden, unterliegen strengen Anforderungen. Dazu zählen unter anderem Anforderungen im Bereich Transparenz, Datenqualität und kontinuierliche Überwachung. Insbesondere Unternehmen der Lebens- und Krankenversicherung sind hiervon in gewissen Anwendungsfällen betroffen. Konkret betrifft dies
„KI-Systeme, die bestimmungsgemäß für die Risikobewertung und Preisbildung in Bezug auf natürliche Personen im Fall von Kranken- und Lebensversicherungen verwendet werden sollen;“ ([1], Anhang III, Punkt 5c).
Versicherungsunternehmen müssen sicherstellen, dass ihre KI-Systeme den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, was umfassende Dokumentation, hohe Datenqualität und kontinuierliche Überwachung beinhaltet. Aktuarinnen und Aktuare[1] spielen dabei eine zentrale Rolle, da sie die Modelle und Algorithmen entwickeln, die den regulatorischen Anforderungen gerecht werden müssen. Der Bericht betont, dass die Einhaltung der neuen Vorschriften nicht nur zur gesetzlichen Konformität beiträgt, sondern auch das Vertrauen der Kunden stärkt und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erhöht. Der AI Act bietet somit eine Gelegenheit durch den verantwortungsvollen und innovativen Einsatz von KI das Vertrauen der Kunden in die Versicherungsbranche zu stärken.
Der Ergebnisbericht ist an die Mitglieder und Gremien der DAV zur Information über den Stand der Diskussion und die erzielten Erkenntnisse gerichtet und stellt keine berufsständisch legitimierte Position der DAV dar.[2]
[1] Auch wenn hier und im Folgenden die Aktuarinnen und Aktuare explizit genannt werden, spricht die DAV alle Geschlechter und Identitäten gleichermaßen an. Dies gilt auch für alle anderen hier genannten Personengruppen.
[2] Die sachgemäße Anwendung des Ergebnisberichts erfordert aktuarielle Fachkenntnisse. Dieser Ergebnisbericht stellt deshalb keinen Ersatz für entsprechende professionelle aktuarielle Dienstleistungen dar. Aktuarielle Entscheidungen mit Auswirkungen auf persönliche Vorsorge und Absicherung, Kapitalanlage oder geschäftliche Aktivitäten sollten ausschließlich auf Basis der Beurteilung durch eine(n) qualifizierte(n) Aktuar DAV/Aktuarin DAV getroffen werden.
Verabschiedung
Dieser Ergebnisbericht ist durch den Ausschuss Actuarial Data Science am 11. März 2025 verabschiedet worden.