Kalkulation und Bestandsgröße in der privaten Krankenversicherung
Überblick
Die Bestandsgröße eines Tarifs hat maßgeblichen Einfluss auf die Qualität einer Kalkulation. Je kleiner der zugrunde liegende Bestand ist, desto höher ist die Varianz des kalkulierten Kopfschadens. Dieser DAV-Hinweis stellt daher basierend auf empirisch ermittelten Erwartungswerten und Varianzen ein Verfahren zur Ermittlung von Mindestgrößen für die Bestände einer Kalkulation vor. Ziel ist es, Zufallsschwankungen im Kopfschaden und damit einhergehend des auslösenden Faktors für Beitragsanpassungen unter ein vorab definiertes Niveau zu senken.
Beim Unterschreiten der Mindestbestandsgröße eines Tarifs ist die Kalkulationsbasis durch externe Statistiken wie z.B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen oder Stütztarife zu vergrößern und wird auch vom Gesetzgeber verlangt. Der DAV-Hinweis beschreibt dies mit dem Begriff der „Tarifgemeinschaft“. Als besondere Stützkalkulation wird die gemeinsame Kalkulation mehrerer vergleichbarer Tarife beschrieben.
Umgekehrt kann ein neu eingeführter Tarif nach Erreichen einer ausreichenden Bestandsgröße ausschließlich aus eigenen Daten kalkuliert werden. Die Ermittlung und Festlegung von Mindestbeständen schafft ein objektives, weil vorab definiertes Kriterium, für einen Übergang auf eine oder aus einer gestützten Kalkulation.
Dieser Überblick dient nur der ersten Orientierung und ersetzt nicht die Berücksichtigung der Ausführungen des Fachgrundsatzes.
Dieser Fachgrundsatz betrifft Aktuarinnen und Aktuare bei der Ausführung aktuarieller Aufgaben im Bereich der privaten Krankenversicherung. Er gilt nicht für die Lebens- und Sachversicherung.
Verabschiedung
Dieser Hinweis ist durch den Vorstand der DAV am 21. Juni 2023 verabschiedet worden und tritt mit der Bekanntgabe auf der Internetseite der DAV in Kraft. Er ersetzt die vorherige Fassung vom 26. September 2017.