DAV 2021 I: Biometrische Rechnungsgrundlagen für Berufsunfähigkeitsversicherungen
Überblick
Der vorliegende Fachgrundsatz beschreibt die Konstruktion der neuen Tafel DAV 2021 I zur Reservierung von Berufsunfähigkeitsversicherungen. Die nachfolgenden Ausführungen veranschaulichen insbesondere die aktuelle Methodik zur Herleitung von Tafeln im Detail, das Verfahren zur Festsetzung von Sicherheitszu- und -abschlägen bei den oben genannten Produkten, Vergleiche der Tafelwerke von DAV 2021 I und DAV 1997 I sowie zu einer Reservierung mit der Tafel DAV 1997 I und Informationen zum Beruf. Dieser Überblick dient nur der ersten Orientierung und ersetzt nicht die Berücksichtigung der Ausführungen des Fachgrundsatzes.
Dieser Fachgrundsatz betrifft Aktuare in Versicherungsunternehmen, so auch in der Rolle als Verantwortlicher Aktuar, Sachverständiger, Aktuar bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der Versicherungsmathematischen Funktion etc. bei der Ausführung aktuarieller Aufgaben, insbesondere bei der Berechnung von Reserven.[1]
Der Anwendungsbereich dieses Fachgrundsatzes umfasst die Berufsunfähigkeitsversicherung.
[1] Dieser Fachgrundsatz ist an die Mitglieder der DAV gerichtet; seine sachgemäße Anwendung erfordert aktuarielle Fachkenntnisse. Dieser Fachgrundsatz stellt deshalb keinen Ersatz für entsprechende professionelle aktuarielle Dienstleistungen dar. Aktuarielle Entscheidungen mit Auswirkungen auf persönliche Vorsorge und Absicherung, Kapitalanlage oder geschäftliche Aktivitäten sollten ausschließlich auf Basis der Beurteilung durch eine(n) qualifizierte(n) Aktuar DAV/Aktuarin DAV getroffen werden.
Verabschiedung
Dieser Hinweis ist durch den Vorstand der DAV am 26. Januar 2022 verabschiedet worden und tritt mit der Bekanntgabe auf der Internetseite der DAV in Kraft.
Er ersetzt den Hinweis „Neue Rechnungsgrundlagen für die Berufsunfähigkeitsversicherung DAV1997“ vom 5. Oktober 2018.