Best Estimate in der Lebensversicherung
Überblick
Der Begriff „Best Estimate“ hat in der aktuariellen Praxis zunehmend an Bedeutung gewonnen. Vorgaben zu Inhalt und Anforderungen an die Herleitung eines Best Estimates finden sich insbesondere in den Anwendungsgebieten Solvency II, IFRS und Market Consistent Embedded Value (MCEV), in denen explizit eine „beste Schätzung“ verschiedener Größen – z. B. Rückstellungen, Garantien und Optionen, künftige Überschussbeteiligung – gefordert wird.
Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, allgemeine Kriterien zur Definition von „Best Estimate“ zu formulieren, sowie konkrete mathematische Methoden und Verfahren zu erarbeiten, mit denen eine „beste Schätzung“ von Werten erstellt werden kann.
Der Fokus der Ausarbeitung des vorliegenden Dokuments liegt primär auf Brutto-Werten (d. h. vor passiver Rückversicherung) von Verbindlichkeiten sowie Cashflow-Größen. Die Bestimmung eines Best Estimates der Kapitalanlagen wird nicht behandelt. Auch Besonderheiten von unternehmensinternen Steuerungsfragen – wie z. B. dem Pricing – sind nicht Gegenstand dieser Ausführung.
Dieser Fachgrundsatz betrifft die Aktuare in der Lebensversicherung.
Der Anwendungsbereich dieses Fachgrundsatzes umfasst die Bewertung von Produkten, Beständen und Teilbeständen der Lebensversicherung.
Verabschiedung
Dieser Hinweis ist durch den Vorstand der DAV am 27. Juni 2019 verabschiedet worden und tritt mit der Bekanntgabe auf der Internetseite der DAV in Kraft. Er ersetzt den gleichnamigen Hinweis vom 1. Februar 2010.