Berücksichtigung der Lebenserwartung bei der reinen Beitragszusage
Überblick
Die nachfolgenden Ausführungen des Ergebnisberichtes beinhalten zu bedenkende Aspekte bei der Wahl der biometrischen Rechnungsgrundlagen für das Risiko der Langlebigkeit im Rahmen der reinen Beitragszusage. Zum einen wird auf die aktuellen Periodensterblichkeiten eingegangen, welche stark vom zu versichernden Kollektiv abhängen können. Zum anderen geht es um die Entwicklung
des Sterblichkeitstrends, zu welcher eine Aussage in der Regel nur unter Hinzuziehung weiterer Daten möglich ist. Im Ergebnis sollte durch die Kombination einer für das Kollektiv geeigneten Basistafel zusammen mit einem aus langfristigen Beobachtungen umfangreicher Bestände hergeleiteten Trend die Langlebigkeit in der reinen Beitragszusage angemessen berücksichtigt werden können. Um der Versorgungseinrichtung bzw. den Sozialpartnern eine Einordnung der von ihm verwendeten Trendfunktion zu ermöglichen, soll der Aktuar Transparenz über mögliche Alternativen herstellen und dabei mindestens eine Vergleichsrechnung auf der Grundlage der sich ergebenden Leistungsumrechnungen bei Verwendung des Starttrends der DAV Rententafel 2004R zweiter Ordnung und der von ihm gewählten Basissterblichkeit vorlegen. Dieser Überblick dient nur der ersten Orientierung und ersetzt nicht die Berücksichtigung der nachfolgenden Ausführungen des Ergebnisberichtes.
Weitergehende Ausführungen und Hintergründe sind im IVS-Ergebnisbericht Die reine Beitragszusage gemäß dem Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 16. bzw. 21. November 2017 [IVS 2017] sowie in weiteren Ergebnisberichten zur reinen Beitragszusage zu finden.
Verabschiedung
Dieser Ergebnisbericht ist durch die Ausschüsse Altersversorgung und Lebensversicherung am 2. Dezember 2024 bzw. 15. Januar 2025 verabschiedet worden.