Auswirkungen der Pflegereform 2016/2017 auf die Rechnungsgrundlagen DAV2008P für Pflegerenten(zusatz)versicherungen
Überblick
Am 01.01.2017 sind in der Pflegepflichtversicherung aufgrund des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) vom 01.01.2016 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff sowie ein neues Begutachtungsinstrument zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit in Kraft getreten. Die Arbeitsgruppe Biometrische Rechnungsgrundlagen des Ausschusses Lebensversicherung der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) hat sich daraufhin damit befasst, die Ausscheidewahrscheinlichkeiten der DAV 2008 P so anzupassen, dass sie für neue Pflegerenten(zusatz)versicherungen Anwendung finden können, in denen der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff enthalten ist.
Verabschiedung
Dieser Ergebnisbericht ist durch den Ausschuss Lebensversicherung der DAV am 10. Januar 2017 verabschiedet worden. Er wurde nach leichter redaktioneller Anpassung am 15. Januar 2025 erneut verabschiedet.