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02.08.2022 | betriebliche Altersversorgung
1 min Lesezeit

Angemessenheit des Rechnungszinses bei regulierten Pensionskassen

Im Zuge der turnusmäßigen Revision von Fachgrundsätzen hat die Arbeitsgruppe Pensionskassen des Fachausschusses Altersversorgung den Hinweis „Angemessenheit des Rechnungszinses bei regulierten Pensionskassen“ vom 17. September 2015 überprüft und eine überarbeitete Fassung der Ausarbeitung erstellt, die insbesondere den jüngsten Hinweisen der BaFin zum Rechnungszins im Neugeschäft Rechnung trägt.

Übersicht

Die nachfolgenden Ausführungen des Fachgrundsatzes beinhalten ein einfaches Verfahren, mit dem der Verantwortliche Aktuar, der Versicherungsmathematische Gutachter bzw. der Inhaber der Versicherungsmathematischen Funktion die Angemessenheit des Rechnungszinses beurteilen kann. Die Angemessenheit sollte in zwei Anwendungsszenarien beurteilt werden, nämlich für bestehende Verträge und für das Neugeschäft. Außerdem wird beschrieben, mit welchen Maßnahmen auf die Notwendigkeit einer Senkung des Rechnungszinses reagiert werden kann und wie eine daraus folgende Erhöhung der Deckungsrückstellung finanziert werden kann. Dieser Überblick dient nur der ersten Orientierung und ersetzt nicht die Berücksichtigung der Ausführungen des Fachgrundsatzes.

Dieser Fachgrundsatz betrifft einer Pensionskasse bei der Ausführung aktuarieller Aufgaben, insbesondere in der Rolle als Verantwortlicher Aktuar, Versicherungsmathematischer Gutachter oder Inhaber der Versicherungsmathematischen Funktion einer Pensionskasse. Der Anwendungsbereich dieses Fachgrundsatzes umfasst von der Aufsichtsbehörde genehmigte Tarife. Der Fachgrundsatz hat somit Relevanz primär für regulierte Pensionskassen, ist in Teilen jedoch auch auf genehmigte Tarife („Altbestand“) von nicht regulierten Pensionskassen anwendbar.

Verabschiedung

Dieser Hinweis wurde durch den Vorstand der DAV am 02. August 2021 verabschiedet und zusätzlich am 02. August 2021 vom Vorstand des IVS bestätigt. Der Hinweis tritt mit der Bekanntgabe auf der Internetseite der DAV in Kraft. Er ersetzt den Hinweis Angemessenheit des Rechnungszinses bei regulierten Pensionskassen vom 17. September 2015.

Inhalt

  • Einleitung
  • Übersicht
  • Verabschiedung

Downloads

Angemessenheit des Rechnungszinses bei regulierten Pensionskassen ( PDF )

Vorversionen

17.9.2015 Angemessenheit des Rechnungszinses bei regulierten Pensionskassen ( PDF ) 22.12.2008 Angemessenheit des Rechnungszinses bei regulierten Pensionskassen ( PDF )
Theofilos Gouloumis
theofilos.gouloumis​@aktuar.de +49 (0) 221 912 554-225

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