Aktuarielle Aspekte bei der Bestimmung des Übertragungswerts in der betrieblichen Altersversorgung
Überblick
Die nachfolgenden Ausführungen des Fachgrundsatzes beschäftigen sich dabei vorrangig mit aktuariellen Fragestellungen in Zusammenhang mit der Ermittlung des Übertragungswertes gemäß
§4 Abs. 5 des Betriebsrentengesetzes. Der Fachgrundsatz bezieht sich auf den Rechtsstand vom 01.12.2021. Dieser Fachgrundsatz betrifft alle IVS-geprüften Sachverständigen für Altersversorgung sowie sonstige DAV-Mitglieder, die auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung tätig sind.
Verabschiedung
Dieser Hinweis wurde durch den Vorstand der DAV am 29.06.2022 verabschiedet und zusätzlich am 23.06.2022 vom Vorstand des IVS bestätigt. Der Hinweis tritt mit der Bekanntgabe auf der Internetseite der DAV in Kraft. Er ersetzt den Hinweis „Aktuarielle Aspekte bei der Bestimmung des Übertragungswerts in der betrieblichen Altersversorgung“ vom 26.09.2017.