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Reine Beitragszusage – von den Anfängen bis heute - eine Einführung

Inhalt/Übersicht

Thema
Die Entwicklung der reinen Beitragszusage – schon vor ihrer Einführung mit dem ersten Betriebsrentenstärkungsgesetz zum 01.01.2018 – bis heute inklusive der Novellierung durch das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz wird aufgezeigt.

Beschreibung
Der Vortrag wurde bereits im Rahmen des Programms max.99 im September des vergangenen Jahres präsentiert.
Die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung verläuft seit einigen Jahren eher statisch. Dies war in der ersten Dekade des Jahrtausends für die damalige Bundesregierung Anlass, eine Machbarkeitsstudie für eine empirische Analyse von Hemmnissen für die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in kleinen und mittleren Unternehmen zu beauftragen. Es gab recht schnell den ersten Entwurf eines neuen § 17b BetrAVG. Diverse Ideen wurden entwickelt. Schließlich wurde ein Gutachten durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und eines durch das Bundesministerium der Finanzen beauftragt. Ziel war es u. a., zu prüfen, ob Sozialpartnermodelle einen geeigneten Vorschlag zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung darstellten, und darzulegen, wie die entsprechenden gesetzlichen Änderungen aussehen müssen. Ferner wurde u. a. untersucht, welche konkreten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Maßnahmen den Verbreitungsgrad gerade bei der Personengruppe der Gering- und Niedrigverdiener deutlich erhöhen könnten. Schlussendlich mündete die Entwicklung in das mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz I eingeführte Sozialpartnermodell. Nur mit tarifvertraglicher Grundlage darf in der betrieblichen Altersversorgung eine reine Beitragszusage erteilt werden, in der es keine Garantien für den Arbeitnehmenden gibt. Die Ampelkoalition beabsichtigte, den Zugang zu Sozialpartnermodellen zu erleichtern. Da sie dazu nicht mehr kam, hat die aktuelle Bundesregierung dies aufgegriffen und in ein Betriebsrentengesetz II gegossen, das schließlich am 19.12.2025 die Zustimmung des Bundesrats erhielt. Auch hier soll die Geringverdienerförderung gestärkt werden.Die Entwicklung der Regelung wird in unserer Websession skizziert. Der Schwerpunkt liegt auf den aktuellen Regelungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes II.

Inhalt
Die Veranstaltung behandelt unter anderem folgende Themenbereiche:
• Von der Machbarkeitsstudie zu den Gutachten des BMAS und des BMF
• Das Sozialpartnermodell im Betriebsrentenstärkungsgesetz I
• Die Neuregelungen im Betriebsrentenstärkungsgesetz II
• Ein kurzer verbindender Blick auf die Reform der privaten Altersversorgung
• Zur Praxis: Bestehende Sozialpartnermodelle
• Ausblick

Methodik
Die Websession gibt einen kompakten einführenden Überblick in die Gestaltungsmöglichkeiten von Sozialpartnermodellen. Die besonderen Sicherheitsmechanismen der reinen Beitragszusage werden herausgearbeitet und interaktiv erörtert.

Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an alle Aktuarinnen und Aktuare, die einen kompakten Überblick über die Entstehung und Funktionsweise von Sozialpartnermodellen erhalten wollen. Für die Praxis relevantes Wissen wird aufgebaut.

Vorkenntnisse
Kenntnisse der betrieblichen Altersversorgung sind von Vorteil.

Referent
Dr. Klaus Friedrich ist Diplom-Mathematiker und Aktuar (DAV). Seit 2013 ist er als Director bei Deloitte zunächst in Köln und nun in Berlin tätig. Seine Schwerpunkte sind die Lebensversicherung und die bAV, insbesondere die Produktentwicklung und die BRSG-Beratung. Er arbeitet gleichzeitig an den Schnittstellen zu Juristen und Vertrieb. Er ist Mitglied der DAV-Arbeitsgruppen Verbraucherschutz und reine Beitragszusage sowie der Fachvereinigung Mathematische Sachverständige der aba. Nach dem Studium war er zunächst in der bAV-Beratung bei Höfer Vorsorge-Management tätig, danach Gründungsvorstand der PENSOR Pensionsfonds AG, anschließend Geschäftsführer der Skandia Pension Consulting GmbH in Berlin. Zudem hat er die Funktion des verantwortlichen Aktuars bei Pensionskassen wahrgenommen.

Hinweise/Veranstaltungsspezifische Konditionen

Die Veranstaltung findet online als Websession (i.d.R. via Zoom) statt. Ihre Zugangsdaten gehen Ihnen mit dem Registrierungslink nach Ablauf der Stornofrist zu. Falls Sie sich kurzfristig (innerhalb der letzten zwei Werktage vor Veranstaltungsbeginn) für die Veranstaltung anmelden, nehmen Sie bitte unter info@aktuar.de Kontakt zur Geschäftsstelle auf, um sicher alle relevanten Informationen zu erhalten.

Eine Teilnahmebestätigung wird nur dann ausgestellt, wenn Sie durchgehend von Anfang bis Ende an der Veranstaltung teilgenommen haben.

Wir weisen darauf hin, dass alle Registrierungs-/Zugangslinks sowie Materialien dem Copyright unterliegen und nicht weitergegeben werden dürfen.

Gruppenbuchung: Eine Gruppenbuchung ist möglich, wenn fünf Personen eines Unternehmens mit derselben Rechnungsanschrift die Teilnahme an derselben Websession/an demselben Präsenzseminar buchen. Bitte senden Sie uns im Anschluss an die individuellen Anmeldungen auf unserer Webseite eine E-Mail an info@aktuar.de mit den Namen der fünf Teilnehmenden. Geben Sie uns bitte in diesem Zuge auch den Namen der Person an, die kostenfrei teilnehmen soll. Andernfalls erfolgt die Auswahl durch die DAA.

Zur Buchung

Veranstaltungsdetails

Dozierende: Klaus Friedrich

Stornofrist: 02.04.2026
Max. Teilnehmer: 60 Personen
Verfügbarkeit: ausreichend freie Plätze

Daten

Donnerstag, 16.04.2026

Veranstaltungsinfos

16.04.2026
10:00 - 11:30 Uhr
Webplattform

KWEB260036
Zur Buchung

Buchungskonditionen


Veranstaltungsort

Online
Webplattform

Veranstalter

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Ihr Kontakt

info@aktuar.de +49 221 912 554-0

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