Aktuarinnen und Aktuare im Bereich Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung spielt eine zentrale Rolle im Gesundheitssystem und unterliegt daher strengen Regularien. Verantwortliche Aktuare müssen in ihrer Arbeit den Spagat zwischen aktuariellen Anforderungen, unternehmerischer Verantwortung und sozialpolitischen Vorgaben meistern. Dabei beeinflussen gesetzliche Änderungen, medizinischer Fortschritt und das geänderte Nutzungsverhalten der Versicherten kontinuierlich die Tarifstrukturen, was regelmäßige Anpassungen erforderlich macht.
Ein wesentlicher Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Produktentwicklung. Durch Marktanalysen gewinnen Aktuarinnen und Aktuare Einblicke in den Versicherungsbedarf, passen bestehende Tarife an und entwickeln neue. Sie sind verantwortlich für die Prämienkalkulation, die Berechnung der Deckungsrückstellungen und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben in den Geschäftsplänen.
Beim Jahresabschluss spielen sie ebenfalls eine entscheidende Rolle. Hier müssen zunehmend internationale Bewertungsvorschriften wie US-GAAP und IFRS/IAS beachtet werden. Im Anschluss an den Jahresabschluss führen sie Nachkalkulationen durch, um eine angemessene Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer zu gewährleisten. Darüber hinaus kümmern sie sich um die Beitragsrückerstattung und sichern die Risikosituation in den Tarifen durch mathematische Absicherungen ab, um das Versichertenkollektiv zu schützen.
Ausschuss Krankenversicherung
Der Ausschuss Krankenversicherung beschäftigt sich vorrangig mit Themen zur Privaten Kranken- und Pflegeversicherung sowie aktuellen Themen, mit denen u. a. die Unabhängigen Treuhänderinnen und Treuhänder sowie die Verantwortlichen Aktuarinnen und Aktuare befasst sind. Dabei hat der Ausschuss mit seiner fachlichen Arbeit auch den Verband der privaten Krankenversicherer unterstützt.
Ziel ist es, neben dem Erarbeiten fachlicher Standards, Aktuarinnen und Aktuare in ihrer spezifischen Tätigkeit zu begleiten und ihnen maßgebliche Leitlinien für ihre Arbeit an die Hand zu geben. Der Ausschuss bearbeitet auch aktuarielle Fragestellungen im Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie Themen im nationalen und internationalen Bereich.
Die Krankenversicherung ist aufgrund ihrer sozialpolitischen Funktion als integraler Bestandteil des gegliederten Systems sehr detaillierten Regelungen unterworfen. Hierdurch bedingt werden an die Tätigkeit der Aktuarinnen und Aktuare große Anforderungen gestellt, denen sie im Spannungsfeld zwischen aktuariellen Belangen, unternehmerischer Verantwortung, sozialpolitischem und gesetzlichem Auftrag nachkommen müssen.
Der Beachtung der sich ständig verändernden Gegebenheiten im Gesundheitswesen kommt ein immer größeres Gewicht zu, insbesondere:
- die öffentliche Diskussion um die Ausgestaltung der Sozialsysteme,
- die Einflussnahmen des Gesetzgebers hinsichtlich der Rahmenbedingungen,
- der medizinische Fortschritt,
- die Situation auf den Kapitalmärkten und
- die gestiegenen Sicherheitsanforderungen.
Dabei gilt es, die Entwicklungen im Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder der Versorgungsordnungen für den öffentlichen Dienst genau zu beobachten und entsprechend darauf zu reagieren. Interne und externe, rechtliche und betriebswirtschaftliche Aspekte bilden dabei ein stark miteinander verwobenes Beziehungsgeflecht, dessen Beachtung für Aktuarinnen und Aktuare zur Erfüllung ihrer gesetzlichen und unternehmerischen Aufgaben unverzichtbar ist.
Die Arbeitsgruppen des Ausschusses
Zur Bearbeitung der vielfältigen Themen im Bereich der Krankenversicherung hat der Ausschuss die folgenden aktiven Arbeitsgruppen eingerichtet:
Die AG AUZ-Verfahren verfolgt kontinuierlich die aktuellen Entwicklungen an den Kapitalmärkten und deren Auswirkungen auf die Kapitalanlagestrategie der Versicherer. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Analyse der Auswirkungen auf die AUZ-Methodik.
Die AG Solvency ll arbeitet an einer Erweiterung des inflationsneutralen Bewertungsverfahrens (INBV), mit dem Ziel, unternehmensindividuelle Gegebenheiten bezüglich der erwarteten Zeiträume für Beitragsanpassungen besser abzubilden.
Die AG Festlegung von Stornotafeln hat zum Ziel, die DAV-Richtlinie "Festlegung von Stornotafeln" aus dem Jahr 2017 an die aktuellen Rahmenbedingungen anzupassen und zu überarbeiten.
Das Hauptziel der AG Aktuarielle Anforderungen an Sachverständigengutachten in der Privaten Krankenversicherung besteht darin, standardisierte Strukturen für die Erstellung von Sachverständigengutachten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu entwickeln. Dadurch soll die Qualität und Kohärenz der Gutachten verbessert werden, um die Aktuarinnen und Aktuare bei Gerichtsverfahren besser unterstützen zu können
Die AG Qualifizierung ist mit der unabhängigen Qualitätssicherung der- von der zuständigen Prüfungskommission des Ausbildungs- und Prüfungsausschusses erstellten - Spezialwissen-Prüfungen beauftragt.
Fachgruppe KRANKEN
Fachgruppentagungen von DAV und DGVFM für ihre Mitglieder bieten die Möglichkeit, das erforderliche Praxiswissen auf dem aktuellen Stand zu halten und den Transfer von der wissenschaftlichen Grundlagenarbeit in die Praxis zu schaffen. Zudem fördern sie den Erfahrungsaustausch und das Knüpfen von Netzwerken auf persönlicher Ebene.
Die Fachgruppe KRANKEN befasst sich mit dem fachlichen Austausch zu allen aktuariellen Themen, Meinungen und Forschungsergebnissen rund um die gesetzliche und private Krankenversicherung. Zu den Schwerpunktthemen gehören die Produktentwicklung, Forschung und Planung, Angemessenheit der Dienstleistungen, Nachhaltigkeit, Versicherung, Vorfinanzierung sowie andere Finanzierungsmethoden.
Die Tagungen der Fachgruppe KRANKEN finden zweimal jährlich während der Jahrestagung von DAV und DGVFM Ende April und der Herbsttagung im November statt. Die Teilnahme ist jedem Interessierten möglich und nicht auf Mitglieder der DAV oder der DGVFM beschränkt.
Veröffentlichungen
Der Ausschuss Krankenversicherung der DAV erarbeitet fachliche Standards, begleitet im Bereich der Krankenversicherung tätige Aktuare und Aktuarinnen in ihrer spezifischen Tätigkeit und gibt ihnen maßgebliche Leitlinien für ihre Arbeit an die Hand.
Hier gelangen Sie zu den Fachgrundsätzen und Ergebnisberichten des Ausschusses Krankenversicherung.