Aktuarinnen und Aktuare in der Altersversorgung
Das Fachgebiet der betrieblichen Altersversorgung und auch darüber hinaus gehende Fragen der Altersvorsorge werden innerhalb der DAV von dem Zweigverein IVS, dem Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V., vertreten. Das Tätigkeitsfeld der IVS-Aktuarinnen und Aktuare hat sich in den letzten Jahren stark erweitert. Ergänzend zu den herkömmlichen Berechnungen nach aktuariellen Modellen und Methoden gilt es zunehmend, mathematische Fragestellungen in der Altersvorsorge in den wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Gesamtzusammenhang einzuordnen und die Ergebnisse transparent und verständlich zu kommunizieren. Die „Vorsorge-Aktuar*innen“ des IVS haben dazu das notwendige, breit gefächerte Fachwissen, was sie zu Experten und Expertinnen für die Beratung und Betreuung in allen Fragen und Arten von Versorgungssystemen macht.
Die Arbeit der IVS-Sachverständigen konzentriert sich schwerpunktmäßig auf die Bewertung von Verpflichtungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung in allen Durchführungsformen. Darüber hinaus spielt auch der Bereich der privaten Vorsorge bei der Tätigkeit der IVS-Mitglieder eine wichtige Rolle.
Berechnung von Pensions- und Deckungsrückstellungen
Für Pensionskassen, Pensionsfonds und Unterstützungskassen sowie bei Direktzusagen und Direktversicherungen berechnen sie Pensions- und Deckungsrückstellungen nach aufsichts- und steuerrechtlichen Vorschriften, sowie handelsrechtlichen und internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen. Zusätzlich erstellen sie Analysen zur zukünftigen Entwicklung von Pensionsverpflichtungen sowie zu deren finanziellen Auswirkungen für die Unternehmen und kalkulieren die Finanzierung von Pensionsansprüchen für die Personalbestände von Unternehmen.
(Verantwortliche) Aktuare bei Versorgungseinrichtungen
Bei rechtlich selbstständigen Versorgungseinrichtungen überprüfen IVS-Aktuarinnen und -Aktuare die Finanzierung und dauerhafte Erfüllbarkeit der Verpflichtungen, überwachen ständig die Entwicklungen des Bestands, prüfen die Vermögenslage, berechnen das erforderliche Deckungskapital und erarbeiten Vorschläge zur Überschussbeteiligung oder auch zu Leistungseinschränkungen, wenn sie denn notwendig werden sollten. Sie wirken auch bei der Abfassung von Leistungsrichtlinien und deren Veränderungen mit. Eine besondere Verantwortung obliegt ihnen in ihrer Tätigkeit und Funktion als Verantwortliche Aktuare bei Versorgungseinrichtungen (Pensions- oder Sterbekassen, Pensionsfonds).
IVS-Sachverständige als Berater/-innen
In ihrer Funktion als Berater/-innen analysieren sie beispielsweise für ihre Auftraggeber Angebote für Einzel- und Gruppenversicherungen und überprüfen deren korrekte Abwicklung.
Risiko- und Asset-Liability-Management
Seit einigen Jahren befassen sich versicherungsmathematische Sachverständige zunehmend auch mit Fragen des Risiko- und des Asset-Liability-Managements von Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen. Dabei erarbeiten sie Kapitalanlagestrategien und beantworten Fragen zur ausreichenden Kapitalbildung oder Eigenkapitalausstattung – der Solvabilität der Versorgungseinrichtungen. Im Rahmen der internationalen Rechnungslegung sind IVS-Aktuare und -Aktuarinnen darüber hinaus zuständig für Bewertungen nach internationalen (IFRS) oder ausländischen Grundsätzen (z. B. US-GAAP, FRS).
Fachausschuss Altersversorgung
Der Fachausschuss Altersversorgung befasst sich als ständiger Ausschuss mit fachlichen Fragen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge. Darüber hinaus fördert der Ausschuss die beruflichen Interessen der in diesem Bereich in Deutschland praktisch tätigen Aktuarinnen und Aktuare, sei es in der Versicherungswirtschaft, in Beratungshäusern, Finanzinstituten, Behörden oder in Forschung und Lehre.
Der Ausschuss versteht es als seine Aufgabe, die Qualifikation der DAV-Mitglieder und die Fachkunde in der Praxis zu fördern, die Gremien der DAV, insbesondere den Vorstand, in allen fachlichen Fragen zu beraten und sich dabei mit weiteren zuständigen Gremien innerhalb der DAV abzustimmen sowie den steten Informations- und Erfahrungsaustausch mit Partnerorganisationen, Behörden und anderen Vereinigungen zu pflegen.
Darüber hinaus bildet die Unterstützung der DAA in allen Fragen der Aus- und Weiterbildung von Aktuarinnen und Aktuaren im Bereich der betrieblichen Altersversorgung einen weiteren Schwerpunkt der Ausschussarbeit.
Die im Ausschuss vertretenen Mitglieder bilden das gesamte Spektrum an Tätigkeits- und Kompetenzfeldern der in der betrieblichen Altersversorgung tätigen Aktuarinnen und Aktuare ab. Dabei wird großer Wert darauf gelegt, dass dies insbesondere hinsichtlich Versicherungszweigen, Institutionen und spezieller Methodenkompetenz gewährleistet ist.
Die Arbeitsgruppen des Fachausschusses Altersversorgung
Zur Bearbeitung der vielfältigen Themen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung hat der Fachausschuss die folgenden aktiven Arbeitsgruppen eingerichtet:
Die Arbeitsgruppe erarbeitet Methoden zur Erstellung und Überprüfung biometrischer Rechnungsgrundlagen für betriebliche Altersversorgungseinrichtungen wie Pensionskassen und Pensionsfonds. Neben den versicherungsmathematischen Grundlagen berücksichtigt sie rechtliche Rahmenbedingungen. Zu ihren Aufgaben gehört auch die regelmäßige Aktualisierung relevanter DAV-Richtlinien und Hinweise.
Die Arbeitsgruppe entwickelt biometrische Rechnungsgrundlagen speziell für Pensionsverpflichtungen von Arbeitgebern und grenzt sich dabei von der Arbeitsgruppe ab, die sich auf Pensionskassen und -fonds konzentriert. Sie prüft die Anwendbarkeit der Heubeck-Richttafeln 2018 G, entwickelt Mindeststandards und analysiert spezifische Fachfragen, etwa sozioökonomische Effekte und Kohorten-Effekte. Die Ergebnisse werden regelmäßig veröffentlicht und sollen die Methodik und Aktualität zukünftiger Standardtafeln verbessern.
Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit der säulenübergreifenden Renteninformation und legt dabei besonderes Augenmerk auf politische Entwicklungen. Sie wird technische und aktuariellen Aspekte prüfen und Stellungnahmen zur Vergleichbarkeit der Rentenleistungen erarbeiten. Zudem sollen etablierte Ansätze für Produktvergleiche einfließen, und die Zusammenarbeit mit weiteren Stakeholdern wie Verbänden und Forschungsteams ist geplant, um einen umfassenden Austausch sicherzustellen.
Die Arbeitsgruppe untersucht, unter welchen Rahmenbedingungen Beitragszusagen mit Mindestleistung (BZML) und beitragsorientierte Leistungszusagen (BoLZ) sowie die Entgeltumwandlung arbeitsrechtlich und aufsichtsrechtlich konform gestaltet werden können. Sie analysiert die Vereinbarkeit dieser Zusagen mit den relevanten gesetzlichen Vorgaben und aktuariellen Grundsätzen, insbesondere im versicherungsförmigen Bereich. Zusätzlich prüft die Arbeitsgruppe Optionen zur Gestaltung der BoLZ und notwendige Mindestgarantien unter Einhaltung arbeitsrechtlicher Anforderungen.
Die Arbeitsgruppe behandelt Fragestellungen zur Kapitalanlage in der betrieblichen Altersversorgung und berücksichtigt dabei die langfristigen Besonderheiten von Altersversorgungszusagen. Sie entwickelt Hinweise zu ALM-Strategien, kommentiert regulatorische Anforderungen und erstellt Umsetzungsstrategien zu Vorgaben der BaFin und EIOPA. Ein aktueller Schwerpunkt liegt auf der neuen BaFin-Auslegung zur Anlagepolitik von EbAV, wobei die Stabilität zukünftiger Kapitalerträge für Verpflichtungen und Neuanlagen zunehmend wichtig wird.
Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit grundlegenden Fragen rund um Pensionsfonds als einen Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Sie begleitet aktuelle Entwicklungen und gesetzliche Rahmenbedingungen auf nationaler und europäischer Ebene aus aktuarieller Sicht und überprüft bestehende DAV-Dokumente zu Pensionsfonds. Dabei berücksichtigt sie speziell die regulatorischen Anforderungen, die für Pensionsfonds gelten.
Die Arbeitsgruppe befasst sich mit grundlegenden aktuariellen Fragen zu Pensionskassen in der betrieblichen Altersversorgung und koordiniert die Aktivitäten aller FAV-Arbeitsgruppen, die sich ebenfalls mit Pensionskassen befassen. Sie diskutiert verschiedene Anforderungen und erarbeitet Stellungnahmen, Fachkonzepte und Hilfestellungen für Aktuare in diesem Bereich.
Die Arbeitsgruppe ist für die unabhängige Qualitätssicherung der Spezialwissenprüfungen im Fach „Pensionen“ und ab 2021 auch der weiteren Prüfungen zum IVS-Sachverständigen verantwortlich.
Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit der Rechnungslegung von Pensionsverpflichtungen und anderen langfristigen Personalverpflichtungen nach EStG, HGB, IFRS und US-GAAP. Sie formuliert Stellungnahmen zu neuen Vorschriften und Initiativen, aktualisiert die Richtlinie zu IAS 19 und pflegt enge Kontakte zu Institutionen, die sich ebenfalls mit Rechnungslegungsfragen und betrieblicher Altersversorgung befassen.
Die Arbeitsgruppe behandelt verschiedene Themen im Zusammenhang der reinen Beitragszusage, einschließlich Kommunikation, Versorgungstechnik und Rechnungslegung, und erstellt Fachpapiere zu den spezifischen Themen. Zudem beurteilt die Arbeitsgruppe neue Gesetzentwürfe und aufsichtsrechtliche Änderungen in Bezug auf die reine Beitragszusage und kommentiert diese.
Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich unter anderem mit Themen wie den BaFin-Rundschreiben zur eigenen Risikobeurteilung (ORA) und den Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV), der Ausgestaltung der unabhängigen Risikocontrollingfunktion (URCF), der versicherungsmathematischen Funktion (VMF) sowie den Inhalten einer eigenen Risikobeurteilung und den Aufgaben der Risikosteuerung.
Die Arbeitsgruppe beobachtet öffentliche Diskussionen zur kollektiven Altersversorgung der Säulen I und II in Deutschland. Sie führt Analysen ausgewählter Artikel, Beiträge, Studien und Veröffentlichungen zur Altersvorsorge durch und bewertet diese aus aktuarieller Sicht. Zudem wird ein Faktencheck ausgewählter Aussagen zur sozialen Sicherheit durchgeführt, wobei besonders die Generationengerechtigkeit und aktuelle politische Reformüberlegungen zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden.
Die Arbeitsgruppe befasst sich mit den aktuariellen Aspekten des Versorgungsausgleichs in der betrieblichen Altersversorgung. Im Rahmen ihrer Facharbeit stellt die Arbeitsgruppe in Hinweisen und Ergebnisberichten Hilfestellungen für die Praxis bereit.
Der Pool ist eine flexible Struktur zur Zusammenarbeit innerhalb des Fachausschusses Altersversorgung, die es Mitgliedern ermöglicht, sich an verschiedenen Projekten zu beteiligen. Jedes Projekt hat eine klar definierte Aufgabe und ist zeitlich begrenzt. Mitglieder des Pools können individuell entscheiden, an welchen Projekten sie teilnehmen möchten, basierend auf ihren Interessen und Verfügbarkeiten, wodurch sie die Möglichkeit haben, ihre Stärken in unterschiedlichen Themenbereichen einzubringen.
Veröffentlichungen des Fachausschusses
Der Fachausschuss Altersversorgung der DAV beobachtet und analysiert die Entwicklungen und Risiken im Bereich der betrieblichen Altersversorgung genau und erarbeitet kontinuierlich Ausarbeitungen in Form von Fachgrundsätzen und Ergebnisberichten, um den in diesem Bereich tätigen Aktuarinnen und Aktuaren Hilfestellungen an die Hand geben zu können, die bei der Ausführung aktuarieller Aufgaben unterstützen.
Erfahren Sie mehr über die Fachgrundsätze und Ergebnisberichte des Fachausschusses Altersversorgung, indem Sie auf dem entsprechenden Bereich der Webseite die Kategorie Altersvorsorge auswählen.
Fachgruppe PENSION
Fachgruppentagungen von DAV und DGVFM für ihre Mitglieder bieten die Möglichkeit, das erforderliche Praxiswissen auf dem aktuellen Stand zu halten und den Transfer von der wissenschaftlichen Grundlagenarbeit in die Praxis zu ermöglichen. Zudem fördern sie den Erfahrungsaustausch und das Knüpfen von Netzwerken auf persönlicher Ebene.
Die Tagungen der Fachgruppe PENSION behandeln fachliche Fragen sowie aktuelle Trends und Herausforderungen im Bereich der Altersversorgung mit besonderem Blick auf die aktuarielle Tätigkeit. Auch relevante Entwicklungen im Arbeits-, Steuer- und Versicherungsrecht sowie in der Rechnungslegung werden berücksichtigt, genauso wie Erkenntnisse aus wissenschaftlicher Forschung. Zu den Schwerpunkten der Fachgruppe gehören aktuelle Themen aus allen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere (biometrische) Rechnungsgrundlagen, Fragestellungen vor dem Hintergrund des anhaltenden Niedrigzinsumfelds sowie die Umsetzung der Anforderungen, die sich aus der EU-Pensionsfondsrichtlinie ergeben.
Die Tagungen der Fachgruppe PENSION finden einmal jährlich während der Jahrestagung von DAV und DGVFM Ende April statt. Die Teilnahme ist allen Interessierten möglich und nicht auf Mitglieder der DAV / des IVS beschränkt.
IVS-Forum
Eine weitere Plattform für die Diskussion von Fachthemen im Bereich der Altersversorgung sowie zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen ist das IVS-Forum. Ziel des Forums ist stets, die (Verantwortlichen) Aktuarinnen und Aktuare von Vorsorgeeinrichtungen über aktuelle Entwicklungen auf ihrem Arbeitsgebiet schnell, direkt und mit besonderem Blick auf die tägliche Arbeit zu informieren. Dabei werden die jeweiligen Fachvorträge der Referierenden durch die von erfahrenen Experten und Expertinnen moderierten Diskussionen abgerundet. In diesen besteht für die Teilnehmer die Gelegenheit, noch offen gebliebene Fragen zu klären oder ergänzende Hinweise einzubringen.
Das IVS-Forum findet einmal jährlich in Verbindung mit der IVS-Mitgliederversammlung sowie der aba-Tagung der Mathematischen Sachverständigen statt.