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07.08.2025 | Position & Stellungnahme
2 min Lesezeit

Referentenentwurf zum BRSG II - DAV und IVS beziehen Stellung

Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) und ihr Zweigverein das IVS – Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. begrüßen den vorliegenden Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums der Finanzen zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze („BRSG II“).

Gesetz schnell und ohne Änderungen verabschieden

Der vorliegende Referentenentwurf entspricht weitgehend unverändert dem am 18. September 2024 vorgelegten Gesetzesentwurf der alten Bundesregierung. Darin sind zahlreiche notwendige Verbesserungen und sinnvolle Änderungen enthalten, die für die Praxis und Rechtssicherheit der betrieblichen Altersversorgung dringend benötigt werden. Daher verzichten wir darauf, konkrete Änderungsvorschläge in den laufenden Gesetzgebungsprozess einzubringen, um diesen nicht unnötig zu verzögern. Wir sprechen uns ausdrücklich dafür aus, den vorliegenden Entwurf ohne weitere grundlegende Änderungen zeitnah im Kabinett zu beschließen und so schnell wie möglich Gesetz werden zu lassen.

Anregungen von DAV und IVS aus dem Gesetzgebungsprozess 2024

Wir hatten mit Stellungnahme vom 25. Juli 2024 den Referentenentwurf des BRSG II der alten Bundesregierung ausführlich kommentiert und konkrete Änderungsvorschläge unterbreitet (siehe Anlage). Wir begrüßen, dass im aktuellen Entwurf unsere Anmerkungen zur Überführung von Überrenditen in den Sicherungsbeitragspuffer bei reinen Beitragszusage (siehe unsere Anmerkungen zu § 35 PFAV unter Punkt 1.4) zumindest teilweise Berücksichtigung gefunden haben. Zugleich bedauern wir, dass ergänzende Vorschläge nicht aufgegriffen wurden. Dazu zählen unsere Anregungen zu einer spezifischen steuerlichen Vereinfachung der reinen Beitragszusage (siehe Anmerkungen unter Punkt 1.5) sowie der Verzicht auf die Möglichkeit zur Einzahlung von Abfindungen in die gesetzliche Rentenversicherung (siehe Anmerkungen unter Punkt 2.1.1).

DAV und IVS halten weitergehende Reformen für unbedingt erforderlich

Wir teilen die Einschätzung der Bundesregierung, dass die betriebliche Altersversorgung als sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung quantitativ und qualitativ weiter ausgebaut und gestärkt werden muss. Die vorgesehenen Änderungen des BRSG II können u.E. jedoch allenfalls einen Beitrag leisten, um diesem Ziel näherzukommen. Wir sind überzeugt, dass es sehr viel weiter- und tiefergehender Reformen bedarf, um dieses Ziel tatsächlich zu erreichen.

Angesichts des fortschreitenden demographischen und wirtschaftlichen Wandels ist es aus Sicht von DAV und IVS für die Zukunftsfähigkeit der Alterssicherungssysteme unerlässlich, die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung durch eine starke, leistungsfähige kapitalgedeckte Komponente mit lebenslangen Leistungen zu ergänzen. Hier sehen wir aus aktuarieller Sicht im Nachgang zum aktuellen Gesetzesvorhaben weiteren Raum für erforderliche Verbesserungen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf unsere Vorschläge, die wir im Rahmen des Fachdialogs Betriebsrente (siehe unsere Stellungnahme vom 18. November 2022) sowie zur Fokusgruppe private Altersvorsorge (siehe unsere Stellungnahme vom 18.
Oktober 2024) eingebracht haben.

Insbesondere sehen wir die Notwendigkeit, in der betrieblichen Altersversorgung deutlich über die jetzt im Zusammenhang mit der reinen Beitragszusage vorgesehenen Erleichterungen hinauszugehen und geeignete gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um modernen Systemen, die sowohl in der Anspar- als auch in der Leistungsphase auf die Kraft des Kapitalmarktes setzen, zum Durchbruch zu verhelfen. Darüber hinaus sehen wir deutlichen Nachbesserungsbedarf bei der Verbindlichkeit, für das Alter vorzusorgen.

DAV und IVS wollen weitere Vorschläge an Rentenkommission adressieren

Wir halten es jetzt nicht für zielführend, die dafür erforderlichen grundlegenden Weichenstellungen im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsprozesses zu adressieren, zumal wir dafür derzeit keine realistischen Erfolgschancen sehen, ohne den Gesetzgebungsprozess ins Stocken zu bringen. Wir setzen in diesem Zusammenhang vielmehr auf die Arbeit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Rentenkommission, der die Aktuarinnen und Aktuare von DAV und IVS mit ihrer fachlichen Expertise gerne zur Verfügung stehen. Des Weiteren beabsichtigen wir, unsere oben skizzierten Vorstellungen weiter zu konkretisieren und in den Diskussionsprozess einzubringen.

Inhalt

  • Einleitung
  • Gesetz schnell und ohne Änderungen verabschieden
  • Anregungen von DAV und IVS aus dem Gesetzgebungsprozess 2024
  • DAV und IVS halten weitergehende Reformen für unbedingt erforderlich
  • DAV und IVS wollen weitere Vorschläge an Rentenkommission adressieren

Downloads

Stellungnahme DAV und IVS zum Referentenentwurf BRSGII 2025 ( PDF )
Marc-Henning Busch
marc-henning.busch​@aktuar.de +49 (0) 221 912 554-224

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