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28.05.2025 | Pressemeldung
1 min Lesezeit

Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen – wie setzen wir das richtig um?

Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) warnt davor, die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen als einfache Lösung für wachsende Klimarisiken zu verstehen. Im Rahmen ihres digitalen Jahrespressegesprächs betonte die DAV heute, dass ein solcher Versicherungsschutz nur dann effizient funktioniert, wenn er mit einer klaren Risikodifferenzierung, effektiver Prävention und staatlich abgesicherten Rückversicherungsmechanismen einhergeht.

Dr. Maximilian Happacher
Dr. Maximilian Happacher

Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) warnt davor, die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen als einfache Antwort auf wachsende Klimarisiken zu verstehen. Im Rahmen ihres digitalen Jahrespressegesprächs betonte die DAV heute, dass ein solcher Versicherungsschutz nur dann nachhaltig funktioniert, wenn er mit weitgehend risikogerechten Prämien, effektiver Prävention und einem gesicherten Kumulschutz einhergeht.

Angesichts zunehmender Schäden durch Starkregen, Überschwemmungen und anderer Extremwetterereignisse, die aufgrund des Klimawandels anders als früher überall und jeden treffen können, sieht der Koalitionsvertrag eine verpflichtende Elementarschadenversicherung vor. Aus aktuarieller Sicht sind dabei noch viele zentrale Fragen offen: „Eine Pflichtversicherung allein verhindert keine Schäden. Wenn risikogerechte Prämien und gezielte Prävention fehlen, kann sie sogar Fehlanreize schaffen“, so DAV-Past President Dr. Maximilian Happacher.  

Die DAV fordert daher von der Politik ein Gesamtkonzept, das auf risikobasierten Prämien fußt und einen solidarischen Prämienausgleich nur für Extremrisiken erlaubt. Zudem sei ein gesichert verfügbarer Kumulschutz notwendig, der gegebenenfalls in Form eines ergänzenden staatlichen Rückversicherers und einer staatlichen Stop-Loss-Garantie geschaffen werden könnte. Auch eine klare Verantwortung der öffentlichen Hand in der Raum- und Bauleitplanung bei Hochwasserschutz und dem Ausweis von Baugebieten sei unabdingbar, um Schadenpotenziale gar nicht erst entstehen zu lassen.  

„Eine Pflichtversicherung ist kein Selbstzweck – sie kann nur im Zusammenspiel mit staatlicher Verantwortung, effektiven Risikomodellen und risikogerechten Prämien funktionieren“, fasste Happacher zusammen. „Der beste Schaden ist immer noch der, der nicht eintritt.“  

Downloads

Dr. Maximilian Happacher ( JPG ) 2025_05_28_PM_DAV_Pflichtversicherung_gegen_Naturkatastrophen_final.pdf Foliensatz_Pressegespräch_28.05.2025.pdf
Mariella Linkert
mariella.linkert​@aktuar.de +49 (0) 221912554236

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