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07.05.2024 | Pressemeldung
2 min Lesezeit

Lebenserwartung und Langlebigkeit: „Man muss über das 85. Lebensjahr hinausdenken“

In einer Welt, in der die Lebenserwartung steigt, ist die Planung für finanzielle Sicherheit im Alter von entscheidender Bedeutung. Doch wie können Menschen sicherstellen, dass sie ihren Lebensstandard auch im Ruhestand aufrechterhalten können? Dazu äußerte sich die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. in ihrer heutigen digitalen Pressekonferenz.

Der Bedarf an finanzieller Absicherung im Alter bleibt hoch, da die Sicherung grundlegender Bedürfnisse wie Wohnen, Essen, Gesundheit, Kommunikation und mehr unerlässlich ist. Zusätzlich dazu möchten viele Menschen auch weiterhin Aktivitäten wie Hobbys und Reisen genießen. Es ist daher entscheidend, finanzielle Strategien zu entwickeln, die sowohl die regelmäßigen Ausgaben als auch die zusätzlichen Bedürfnisse im Alter abdecken.

Eine häufige Annahme ist, dass der Absicherungsbedarf in der Rente mit zunehmendem Alter abnimmt. Doch dies kann ein riskanter Irrtum sein, da neben den Kosten für die Grundbedürfnisse die Ausgaben für Gesundheit, Pflege und altersgerechtes Wohnen oft steigen, je älter man wird.

„Entnahmesparpläne, die von manchen als Instrument der Absicherung genannt werden, bieten jedoch keinen ausreichenden Schutz. Sie werden bis zu einem bestimmten Alter, etwa 85 Jahre, berechnet und danach steht der Betroffene nackt da“, erläutert Dr. Maximilian Happacher, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV). „Angesichts der Tatsache, dass die Wahrscheinlichkeit, ein Alter von über 85 oder gar 90 Jahren zu erreichen, glücklicherweise sehr hoch ist, endet ein solcher Plan in vielen Fällen zu früh oder deutlich zu früh. Man muss schlicht und ergreifend über das 85. Lebensjahr hinausdenken und seine gesamte potenzielle Lebenszeit absichern. Das gilt insbesondere für staatlich geförderte Altersvorsorge, deren Ziel es ja gerade ist, Altersarmut zu verhindern.“

Daher ist eine lebenslange Rente, die den Vorsorgebedarf im Alter abdeckt und den Lebensstandard sichert, das Mittel der Wahl, wenn es um staatlich geförderte private Altersvorsorge oder betriebliche Altersversorgung geht. Sie setzt sich typischerweise aus einer garantierten lebenslangen Rente und möglichen zusätzlichen Renten aus Überschussbeteiligungen zusammen. Eine Voraussetzung ist und bleibt die Ausgestaltung im Kollektiv, also der Gemeinschaft mit anderen.

„Individuelle Finanzplanungen sind zwar möglich, setzen jedoch Annahmen zur eigenen Lebensdauer und Kapitalanlage-Renditen voraus, die sehr spekulativ sind“, fügt Susanna Adelhardt, stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Aktuarvereinigung e.V., hinzu. „Daher ist eine kollektive lebenslange Rente die einzig sichere Option.“

Es gibt verschiedene Varianten der Rentenzahlung, darunter garantierte Renten sowie zusätzliche Renten aus Überschüssen oder Fonds. Die garantierte Rente fußt stets auf Basis der kollektiven Kapitalanlage und dem Ausgleich der Lebenserwartung im Kollektiv. Die zusätzliche Rente kann unterschiedlich ausgestaltet werden. Eine Fonds-Komponente eröffnet weitere Renditechancen, wird aber in der Höhe schwanken. Jede Option hat ihre Vor- und Nachteile und sollte sorgfältig abgewogen werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Vorsorgebedarf im Alter bis zum Tod besteht, nicht bis zum Ende der angenommenen Lebenserwartung. Nur lebenslange Renten können Altersarmut verhindern. Deshalb sollte der Staat nur Vorsorgesysteme mir Verrentung fördern. Die Ausgestaltung kann flexibel sein und auch schwankende Renten beinhalten.

Downloads

Pressemeldung Lebenserwartung und Langlebigkeit ( PDF )
Martin Brandt
martin.brandt​@aktuar.de +49 (0) 221 912 554-231

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