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23.01.2025 | Position & Stellungnahme
2 min Lesezeit

Künstliche Intelligenz konsistent regulieren

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Versicherungswirtschaft bietet viele Chancen, er sollte aber auch in einer angemessenen Art und Weise reguliert werden.

KI als Bereicherung verstehen

Daten werden zunehmend verfügbar gemacht. Man denke nur an die Sensorik-Daten im Auto, die es so früher nicht gab und die heute risikoorientiertere Tarife ermöglichen. Durch künstliche Intelligenz werden bisher weniger zugängliche und unstrukturierte Daten wie Bilder und Texte auswertbar gemacht. Sie können für die Bewertung von Risiken – das ist die Voraussetzung für eine Versicherung – hinzugezogen werden und diese verbessern. Hinzu kommt die deutliche Beschleunigung von Geschäftsprozessen, etwa mittels KI-Agenten, die sowohl in Antrags- und Schadenprozessen als auch im Aktuariat oder bei der Betrugserkennung zur Geltung kommen. Insgesamt wird KI das Versicherungsgeschäft auf mehreren Ebenen bereichern.

Technologieoffenheit beibehalten

Für die Versicherungsbranche gelten bereits jetzt sehr viele nationale sowie europäische Gesetze und Regulierungen. Etwa das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die Insurance Distribution Directive (IDD), Solvency II, spezifische Anforderungen aus dem Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). 

Mit der Verabschiedung des AI Act 2024 ist der europäische Gesetzgebungsprozess abgeschlossen. Es ist nun an der – wie auch immer zusammengesetzten Bundesregierung – die entsprechende Aufsichtsstruktur festzulegen. Bei der Ausgestaltung besteht das Risiko, bereits bestehende Anforderungen aus anderer Regulierung doppelt zu formulieren. So können Unklarheiten und aufgrund von Dokumentations- und Berichtspflichten Mehraufwand in Verwaltung und Unternehmenssteuerung entstehen. Das bedeutet höhere Kosten zulasten des globalen Wettbewerbs sowie von Innovation und Produktentwicklung. Wichtig ist vor allem auch, dass die bestehende Technologieoffenheit von Regularien und Aufsicht beibehalten wird. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat sich als Aufsichtsbehörde mit technologieneutralem Ansatz bewährt.

Fazit

KI bietet im Versicherungsumfeld viele Möglichkeiten, die Abläufe zu beschleunigen und die Versicherbarkeit zu verbessern. Die EU sieht Regeln für den KI-Einsatz vor. Das ist richtig so. In der Umsetzung muss jetzt darauf geachtet werden, dass bereits bestehende Regeln berücksichtigt werden: Konsistenz ist das Stichwort. 

Aktuarinnen und Aktuare sind mit ihrem Wissen im Versicherungssektor, ihrer Erfahrung in der Risikokalkulation sowie ihrer Methodenexpertise eine wesentliche Schnittstelle bei der Einführung von KI-Anwendungen. Viele von ihnen sind innerhalb der Deutschen Aktuarvereinigung weitergebildete Experten für Data Science und stehen der Branche, aber auch der Politik objektiv und beratend zur Seite.

Weiterführende Informationen

Mehr zu Regulierung und Validierung von KI-Modellen lesen Sie in diesem Ergebnisbericht, im DAV Journal 4/2024. Eine spannende Plenary Session dazu gab es auch im Rahmen unserer Jahrestagung 2024.

Weiterführende Informationen zu Explainable AI und der Rollen von Aktuarinnen und Aktuaren finden Sie unter anderem im Ergebnisbericht "Explainable Artificial Intelligence: Ein aktueller Überblick für Aktuarinnen und Aktuare", im DAV Journal 4/2024.

Übergreifend behandeln wir das Thema KI zudem in unserer Sonderausgabe Nr. 1 des “Aktuar Aktuell”.

Inhalt

  • Einleitung
  • KI als Bereicherung verstehen
  • Technologieoffenheit beibehalten
  • Fazit
  • Weiterführende Informationen

Downloads

Positionen zur Bundestagswahl 2025 ( PDF )
Martin Brandt
martin.brandt​@aktuar.de +49 (0) 221 912 554-231

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