DAV und IVS zu Altersvorsorgereform, Rentenpaket und BRSG II: Reformen gelingen nur mit Fokus auf lebenslange Absicherung und stärkere Kapitaldeckung

„Alterssicherung muss Menschen bis an ihr Lebensende verlässlich begleiten. Die Rentenzahlung ist das Ziel, nicht der Ansparprozess“, sagt Susanna Adelhardt, Vorstandsvorsitzende der DAV. „Reformen, die nicht direkt auf dieses Ziel einzahlen und alle drei Säulen der Alterssicherung sinnvoll kombinieren oder gar die Lasten auf jüngere Generationen abwälzen, haben ihren Zweck verfehlt.“
Mit Blick auf das Rentenpaket kritisieren DAV und IVS insbesondere, dass hier der zweite Schrittt vor dem ersten gemacht wird. „Das Rentenpaket ist eine schwere Hypothek“, so Adelhardt. „Hier werden Pflöcke eingerammt, an denen die gerade ins Leben gerufene Rentenkommission nicht mehr vorbeikommt.“ Umso wichtiger sei es, Reformentscheidungen konsequent an Zahlen, Daten, Fakten und den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik auszurichten und insbesondere die demografische Entwicklung zu berücksichtigen. Vor schmerzhaften Korrekturen solle man nicht zurückschrecken. Dabei baut die DAV-Vorsitzende auf die Einsichtsfähigkeit der Politik: „Wer A sagt, muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war.“
Den Schwerpunkt ihrer Kritik legen DAV und IVS auf den vom Kabinett beschlossenen Entwurf des Altersvorsorgereformgesetzes. Positiv bewerten sie die stärkere Öffnung für kapitalmarktorientierte Anlagen in der Ansparphase. Gleichzeitig sehen sie erhebliche Risiken in der Gleichstellung von lebenslangen Renten mit Auszahlungsplänen. Das Kernziel von staatlich geförderter Alterssicherung muss die lebenslange Auszahlung sein, die nur in einem Kollektiv für alle sicher dargestellt werden kann. „Staatliche Förderung darf kein individuelles Sparprodukt unterstützen, sondern muss auf lebenslange Leistungen ausgerichtet sein“, so Adelhardt. DAV und IVS fordern daher, Fördermittel konsequent an lebenslange Auszahlungen zu knüpfen. Zugleich sprechen sie sich für mehr Flexibilität in der Ausgestaltung lebenslanger Renten aus – etwa durch Modelle, die sich sowohl durch ein klar definiertes Mindestabsicherungsniveau als auch durch echte Teilhabe am Kapitalmarkt auszeichnen, mit Renditechancen und kollektiv gepufferten Schwankungen.
Kritisch sehen die beiden Verbände zudem die vorgesehenen Wechseloptionen während der Ansparphase. Diese erschweren eine langfristige und nicht jederzeit liquidierbare Kapitalanlage, insbesondere Investitionen in dringend benötigte Infrastrukturprojekte. Das mindert Renditechancen, schwächt die Risikoteilung und erschwert die Finanzierung der Zukunftsaufgaben. DAV und IVS empfehlen, Wechselmöglichkeiten nur mit Wirkung für zukünftige Beiträge oder am Ende der Ansparphase zu ermöglichen. Dadurch entstehende Kosten dürfen nicht zulasten der Kundinnen und Kunden gehen. Darüber hinaus warnen DAV und IVS davor, sinnvolle neue Ansätze nicht sowohl in der betrieblichen als auch in der privaten geförderten Alterssicherung umzusetzen. Was in der geförderten privaten Vorsorge möglich ist, muss auch in der bAV zulässig sein und umgekehrt. Ein „Level Playing Field“ zwischen zweiter und dritter Säule ist aus Sicht der Fachverbände zwingend erforderlich.

Das BRSG II enthält aus Sicht von DAV und IVS zwar sinnvolle Ansätze zur Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung, bleibt jedoch hinter dem notwendigen Reformumfang zurück. „Das Gesetz geht in die richtige Richtung, ist aber noch nicht ambitioniert genug“, sagt Stefan Oecking, Vorstandsvorsitzender des IVS. „Um die bAV nachhaltig zu stärken, brauchen wir deutlich mehr Kapitalmarktorientierung, weniger starre Garantien und eine höhere Verbindlichkeit sowohl in der Anspar- als auch in der Rentenphase.“ Weitere gesetzliche Anpassungen seien notwendig, damit die bAV ihr volles Potenzial als tragende Säule der Alterssicherung entfalten könne.
Insgesamt warnen DAV und IVS vor einer Verengung auf kurzfristige politische Lösungen. Nur eine konsequent kapitalgedeckte, säulenübergreifend gedachte und auf lebenslange Leistungen ausgerichtete Alterssicherung kann die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die gesetzliche Rente ausgleichen und den notwendigen Beitrag zum Erhalt des Lebensstandards der Bürgerinnen und Bürger im Alter dauerhaft leisten.
Siehe auch
- Stellungnahme von DAV und IVS zum Altersvorsorgereformgesetz vom 10. Dezember 2025
- Stellungnahme von DAV und IVS zum BRSG II vom 7. August 2025
- Pressemeldung „DAV-Vorsitzender: „Wir dürfen die Reform der Alterssicherung nicht aus den Augen verlieren“ vom 14. März 2025
- Positionen zur Bundestagswahl 2025

