S II-Review: Vervollständigung des Rahmenwerks - Wo stehen wir?
Inhalt/Übersicht
Beschreibung
Im November wurden die Solvency II-Richtlinie und die neue Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung (Insurance Recovery and Resolution Directive – IRRD) beschlossen. Beide treten 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Den Ländern bleiben dann 24 Monate, um die nationale Gesetzgebung an diese Richtlinien anzupassen.
Das neue Rahmenwerk ist spätestens ab Beginn 2027 anzuwenden.
Wichtige, aber eher technische Regelungen sind ausgelagert und sollen in der Delegierten Verordnung oder in Technischen Standards festgelegt werden. Die Auswirkungen der Änderungen des gesamten Solvency II-Regelwerks sind daher erst nach Kenntnis dieser Festlegungen verlässlich einzuschätzen.
Erste Vorschläge von EIOPA zu Änderungen von Technischen Standards und Guidelines werden schon konsultiert. Weitere Konsultationspapiere sind in Vorbereitung und werden auch kurzfristig veröffentlicht. Der aktuelle Stand dazu wird vorgestellt.
Inhalte
Übersicht über die geplanten Inhalte des Seminars:
• Beschlossene Anpassungen der Solvency II-Richtlinie
• Ermächtigungen zur Anpassung von Delegierter Verordnung und Technischen Standards
• Stand der Überarbeitung und Überblick über Konsultationspapiere
• Überblick über einige Regelungen der neuen Richtlinie Sanierung und Abwicklung (IRRD) und deren mögliche Wechselwirkung mit Solvency II
Methodik
Die Websession wird als Folienvortrag durchgeführt.
Referent
Siegbert Baldauf ist Mitglied der DAV und CERA.
Er war mehr als 30 Jahre für Lebensversicherungsunternehmen der ERGO Versicherungsgruppe tätig, davon mehrere Jahre als Verantwortlicher Aktuar. Seit Beginn der Rentenphase im März 2016 beschäftigt er sich als selbständiger Aktuar weiterhin überwiegend mit Solvency II–Themen auf nationaler und internationaler Ebene.
Er ist seit dem Jahr 2013 als Leiter der Solvency II Arbeitsgruppe der AAE (Actuarial Association of Europe) tätig.
Er ist Mitglied des Ausschusses ERM der DAV und des Internationalen Ausschusses.
Hinweise/Veranstaltungsspezifische Konditionen
Die Veranstaltung findet online als Websession (i.d.R. via Zoom) statt.
Ihre Zugangsdaten gehen Ihnen mit dem Registrierungslink nach Ablauf der Stornofrist zu. Falls Sie sich kurzfristig (innerhalb der letzten zwei Werktage vor Veranstaltungsbeginn) für die Veranstaltung anmelden, nehmen Sie bitte unter info@aktuar.de Kontakt zur Geschäftsstelle auf, um sicher alle relevanten Informationen zu erhalten.
Eine Teilnahmebestätigung wird nur dann ausgestellt, wenn Sie durchgehend von Anfang bis Ende an der Veranstaltung teilgenommen haben.
Wir weisen darauf hin, dass alle Registrierungs-/Zugangslinks sowie Materialien dem Copyright unterliegen und nicht weitergegeben werden dürfen.
Gruppenbuchung: Eine Gruppenbuchung ist möglich, wenn fünf Personen eines Unternehmens mit derselben Rechnungsanschrift die Teilnahme an derselben Websession/an demselben Präsenzseminar buchen. Bitte senden Sie uns im Anschluss an die individuellen Anmeldungen auf unserer Webseite eine E-Mail an info@aktuar.de mit den Namen der fünf Teilnehmenden. Geben Sie uns bitte in diesem Zuge auch den Namen der Person an, die kostenfrei teilnehmen soll. Andernfalls erfolgt die Auswahl durch die DAA.
Voraussetzung/Konditionen
Zielgruppe
Die in dieser Websession vorgestellten Themen sind sowohl für Personen von Interesse, die sich mit Solvency in ihrem Arbeitsumfeld auseinandersetzen, als auch für alle Interessierten, die sich über den aktuellen Stand der Überarbeitung des Rahmenwerks und der noch offenen Regulierung informieren möchten.
Vorkenntnisse
Spezielle aktuarielle Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt.
Veranstaltungsdetails
Leitung: Siegbert Baldauf
Verfügbarkeit
Stornofrist: 20.02.2025
Max. Teilnehmer: 195 Personen
Verfügbarkeit: ausreichend freie Plätze
Daten
Donnerstag, 06.03.2025