Zinszusatzreserve
Die Zinszusatzreserve wurde 2011 eingeführt. Mit ihr wird eine zusätzliche Sicherheit dafür aufgebaut, dass die Versicherer ihre Zinsverpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern auch in der Zukunft erfüllen können.
Wie wird die Zinszusatzreserve berechnet?
Zu jedem Bewertungsstichtag wird ein sogenannter Referenzzins auf Basis eines Durchschnittswerts von zehnjährigen Euro-Zinsswapsätzen ermittelt. Falls der Referenzzins geringer ist als der eigentliche Rechnungszins des Vertrags, wird die Deckungsrückstellung für die nächsten 15 Jahre statt mit dem Rechnungszins mit dem Referenzzins berechnet. Die mit diesen vorsichtigeren Annahmen gebildete Deckungsrückstellung fällt dann höher aus, als sie es wäre, wenn der im Vertrag hinterlegte Rechnungszins verwendet würde. Dieser zusätzliche Puffer wird als Zinszusatzreserve bezeichnet.
Wie hoch ist die Zinszusatzreserve inzwischen?
Laut Ratingagentur Assekurata summierten sich die ZZR-Rückstellungen Ende 2017 auf rund 60 Milliarden Euro. Dies bedeutet einen Anstieg von 15 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr. Bei unveränderter Gesetzeslage wäre der Referenzzins weiter stark gefallen und hätte zu einem noch höheren Anstieg der ZZR in den Jahren 2018 fortfolgende geführt.
Warum war eine neue Berechnungsmethode für die Zinszusatzreserve sinnvoll?
Seit ihrer Einführung hat die Zinszusatzreserve das Sicherheitsniveau für die Zinsgarantien erheblich verbessert und so zur Stabilisierung der Lebensversicherung beigetragen. Der weitere Aufbau der Zinszusatzreserve kann daher von nun an verlangsamt werden und in kleineren Schritten erfolgen. Dies führt auch dazu, dass die Versicherer weniger Kapitalanlagereserven realisieren und damit die in den Kapitalanlagen enthaltenen Sicherheiten nicht so stark abbauen müssen.
Aus diesen Überlegungen heraus war eine neue Berechnungsmethode für die Zinszusatzreserve sinnvoll. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dazu die sogenannte Korridormethode erarbeitet, deren Entwicklung die DAV eng begleitet hat.
Was sind die rechtlichen Grundlagen für die Korridormethode?
Die Korridormethode ist zum 23. Oktober 2018 in Kraft getreten. Dies geschah durch eine Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung, wobei im Wesentlichen § 5 anzupassen war, um die Korridormethode umzusetzen. Die Lebensversicherer können das geänderte Verfahren damit bereits in den Jahresabschlüssen 2018 anwenden.
Was sind die grundlegenden Prinzipien der Korridormethode?
Die Korridormethode ist ein neues Verfahren zur Festlegung des Referenzzinses. Dabei wird der Referenzzins auch weiterhin nach dem bisherigen Verfahren berechnet. Liegt er jedoch unterhalb (bzw. oberhalb) eines gewissen Korridors, wird stattdessen die untere (bzw. die obere) Grenze des Korridors als neuer Referenzzins festgesetzt. Der Korridor ist dabei nicht fest, sondern wird jedes Jahr ausgehend von den Vorjahreswerten neu ermittelt.
Welche Auswirkungen hat die Korridormethode auf die Höhe der Zinszusatzreserve?
Die Korridormethode streckt den Aufbau der Zinszusatzreserve auf einen längeren Zeitraum bis zur Mitte des nächsten Jahrzehnts. So werden sich die Zuführungen zur Zinszusatzreserve für das Jahr 2018 auf etwa ein Drittel gegenüber der bisherigen Methode reduzieren. Damit ergibt sich ein gleichmäßigerer Aufbau der ZZR, der besser mit der Entwicklung der laufenden Erträge in Einklang steht. Nach dem neuen Berechnungsverfahren der Korridormethode liegt der Referenzzins für das Jahr 2018 bei 2,09 Prozent, nach dem alten Ansatz wären es 1,88 Prozent gewesen.
Werden Versicherungsnehmer*innen durch das neue Verfahren schlechter gestellt?
Nein, im Gegenteil. Die Korridormethode schränkt den Aufbau der Zinszusatzreserve auf das für die Sicherung der Garantien notwendige Maß ein und leistet damit einen Beitrag zur Generationengerechtigkeit. Durch die veränderte Berechnungsmethode müssen die Versicherungen nicht mehr kurzfristig hoch verzinste Kapitalanlagen verkaufen. Dies stabilisiert langfristig die Ertragssituation für die Versicherten.
Was passiert bei einem Zinsanstieg?
Das bisherige Verfahren zur Ermittlung des Referenzzinses produziert bei einem Zinsanstieg einen sogenannten Nachlaufeffekt. Das heißt, die Zinszusatzreserve wird auch bei steigenden Zinsen zunächst noch für einige Jahre weiter aufgebaut. Das ist nicht sinnvoll. Mit der Korridormethode wird nicht nur dieser Nachlaufeffekt verhindert, sondern die Zinszusatzreserve wird auch kontinuierlicher aufgelöst. Dadurch kann sie länger ihre Pufferwirkung im Interesse der Versicherungsnehmenden entfalten.
Stand: 16. November 2018