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Glossar

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Aktuarielles Glossar

Die Versicherungs- und Finanzmathematik hat den Ruf, kompliziert und für den Laien schwer verständlich zu sein. An dieser Stelle möchten wir zentrale Begriffe, die in der Tätigkeit von Aktuarinnen und Aktuaren eine wichtige Rolle spielen, in prägnanter Form erklären und so zum besseren Verständnis beitragen. Diese Auflistung ist nicht abschließend und wird regelmäßig überarbeitet sowie erweitert.

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Opting-in / Opting-out in der bAV

Bereich(e): Altersvorsorge

​Die Begriffe Opting-in und Opting-out bezeichnen zwei verschiedene Modelle, die Teilnahme von Arbeitnehmern an der betrieblichen Altersversorgung in Form der Entgeltumwandlung zu regeln.

Past und Future Service

Bereich(e): Altersvorsorge

​Die Begriffe Past und Future Service treten im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung auf, die als Leistungszusage oder Beitragszusage erteilt werden kann. Bei einer Leistungszusage wird dem Berechtigten eine Leistung (z. B. als Festbetrag oder in Abhängigkeit vom Gehalt) zugesagt. Bei einer Beitragszusage setzt der Arbeitgeber hingegen den Versorgungsaufwand für jeden Berechtigten fest.

Portabilität in der bAV

Bereich(e): Altersvorsorge

Portabilität bezeichnet die Möglichkeit, Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung von einem Arbeitgeber bzw. Versorgungsträger auf einen anderen zu übertragen.

Reine Beitragszusage

Bereich(e): Altersvorsorge

​Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wird ab 2018 ein vierter Zusagetyp in der betrieblichen Altersversorgung geschaffen: Die reine Beitragszusage. Bei dieser sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu, bestimmte Beiträge zur Finanzierung von lebenslangen Leistungen an eine Versorgungseinrichtung zu zahlen. Danach bestehen keine weiteren Pflichten des Arbeitgebers.

Zusagetypen in der bAV

Bereich(e): Altersvorsorge

​In der betrieblichen Altersversorgung gibt es seit Jahren drei Zusagetypen: „Leistungszusage“, „Beitragszusage mit Mindestleistung“ und „Beitragsorientierte Leistungszusage“. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz kommt die „reine Beitragszusage“ hinzu.

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Weitere Informationen

Haben Sie Vorschläge für weitere Begriffserklärungen oder Rück­fragen, können Sie sich gern in der DAV-Geschäftsstelle wenden an:

Mariella Linkert
mariella.linkert@aktuar.de
0221/912 554-236

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