Die Versicherungs- und Finanzmathematik hat den Ruf, kompliziert und für den Laien schwer verständlich zu sein. An dieser Stelle möchten wir zentrale Begriffe, die in der Tätigkeit von Aktuarinnen und Aktuaren eine wichtige Rolle spielen, in prägnanter Form erklären und so zum besseren Verständnis beitragen. Diese Auflistung ist nicht abschließend und wird regelmäßig überarbeitet sowie erweitert.
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Unter Tarifierung versteht man die Festlegung des Preises für ein Versicherungsprodukt.
Die teilkollektiven Rückstellungen für Beitragsrückerstattung sind Teile der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB), die den Verträgen insgesamt zugeordnet sind. Sie enthalten Mittel, die innerhalb der RfB damit dem gesamten Bestand zur Verfügung stehen. Dadurch wird das Kollektiv der Versichertengemeinschaft stabilisiert und ein angemessener Interessenausgleich innerhalb der Versichertengemeinschaft ermöglicht.
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Haben Sie Vorschläge für weitere Begriffserklärungen oder Rückfragen, können Sie sich gern in der DAV-Geschäftsstelle wenden an:
Mariella Linkertmariella.linkert@aktuar.de0221/912 554-236
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