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Aktuarielles Glossar

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Bereich(e): ERM

Stand: 6. November 2018

Versicherungsmathematische Funktion (VMF)

​Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, sogenannte Schlüsselfunktionen einzurichten, um eine unabhängige Kontrolle ihres Versicherungsgeschäfts sicherzustellen. Im Einzelnen sind das die unabhängige Risikomanagement­funktion, die Compliance-Funktion, die Funktion der internen Revision und die Versicherungsmathematische Funktion (VMF).

Die Hauptaufgaben der VMF liegen im Bereich der versicherungstechnischen Rückstellungen, einem Hauptbestandteil der Verpflichtungen eines Versiche­rungsunternehmens. Diese werden zu Aufsichtszwecken in der sogenannten Solvabilitätsübersicht ökonomisch bewertet und dem Wert der Vermögensge­genstände gegenübergestellt. Die konkrete Aufgabe der VMF ist es, in diesem Zusammenhang alle Tätigkeiten hinsichtlich der Bewertung der versicherungs­technischen Rückstellungen zu koordinieren und gleichzeitig die Angemessen­heit der bei deren Berechnung verwendeten Methoden, Modelle und Annahmen sicherzustellen sowie die Hinlänglichkeit und die Qualität der zugrunde gelegten Daten und Prozesse zu bewerten.

Darüber hinaus ist es Aufgabe der VMF, Stellungnahmen zur Zeichnungs- und Annahmepolitik (einschließlich der Kalkulation) sowie zur Angemessenheit der Rückversicherungsvereinbarungen abzugeben und zur Umsetzung des Risiko­managementsystems beizutragen (insbesondere zur Risiko- und Solvabilitätsbe­urteilung).

Welche Anforderungen gibt es an die VMF?

Sämtliche Tätigkeiten müssen nachweislich von Personen ausgeübt werden, die über Kenntnisse der Versicherungs- und der Finanzmathematik verfügen, welche der Wesensart, dem Umfang und der Komplexität der Risiken im Unternehmen angemessen sind. Gleichzeitig ist eine Trennung der VMF von risikonehmenden Funktionen wie Produktentwicklung, Underwriting oder Rückversicherung nötig. Insgesamt wird damit eine unabhängige und fachlich fundierte Kontrolle gewährleistet.

Haben alle Eigenmittel die gleiche Qualität?

Die Geschäftsleitung ist von der VMF über ihre Analyseergebnisse und Stellung­nahmen zu informieren. Zu den Informationspflichten gehört insbesondere mindestens einmal im Jahr die Erstellung eines VMF-Berichts. Dieser dokumen­tiert alle von der VMF wahrgenommenen Aufgaben sowie die erzielten Ergeb­nisse, benennt klar und deutlich etwaige Mängel und enthält Empfeh­lungen zur Behebung solcher Mängel. Auf diese Weise liefert die VMF einen Beitrag zur sorgfältigen Unternehmensführung. Die gesetzlichen Anforderungen an die VMF ergeben sich insbesondere aus §31 VAG und Artikel 272 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/2283.

Die Definition finden Sie hier zum Download auch als PDF-Datei.

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Weitere Informationen

Ihr Ansprechpartner in der DAV-Geschäftsstelle:

Erik Staschöfsky
erik.staschoefsky@aktuar.de
0221/912 554-231

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