Am 1. Januar 2016 ist unter der Bezeichnung „Solvency II“ das erste EU-weit einheitliche Finanzaufsichtssystem für Erst- und Rückversicherungsunternehmen in Kraft getreten. Das System bringt u. a. erweiterte Berichtspflichten der Versicherer gegenüber der Öffentlichkeit sowie der Aufsicht mit sich.Für die Öffentlichkeit relevant ist dabei der Solvency and Financial Condition Report (SFCR), der Bericht über Solvabilität und Finanzlage. Diesen müssen die Unternehmen nach Ablauf jedes Geschäftsjahres veröffentlichen. Entsprechend den Prinzipien von Solvency II ist der SFCR aus einem risikoorientierten Blickwinkel geschrieben und informiert unter anderem über die wesentlichen wirtschaftlichen Ergebnisse, wichtige Ereignisse des vergangenen Geschäftsjahres und die aktuelle Solvenzsituation des Unternehmens. Damit sind umfangreiche, standardisierte Informationen zur Beurteilung der Risikolage des Unternehmens öffentlich zugänglich.
Der Bericht über die Solvabilität und die Finanzlage des Unternehmens behandelt insgesamt fünf Themengebiete:
Die Struktur sowie die die Anforderungen an die Inhalte sind für alle Versicherungsunternehmen identisch. Im Detail sind beide durch die Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und die Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 festgelegt.
Die SFCR der Unternehmen sind über deren Internetseiten zugänglich und zwar für jedes Einzelunternehmen sowie für die beaufsichtigten Versicherungsgruppen.
Die Definition finden Sie hier zum Download auch als PDF-Datei.
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