In ihrem Rundschreiben 2/2017 (VA) – Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo) vom 25. Januar 2017 definiert die BaFin das „Aktiv-Passiv-Management“ als „die koordinierte Steuerung des Risikos aus Schwankungen des wirtschaftlichen Wertes von Aktiva und Passiva“. Dieser „wirtschaftliche Wert“ weist auf die Marktwertbilanz hin, bei der beide Bilanzseiten möglichst so bewertet werden, als würden sie an einer Börse gehandelt. Die BaFin weist zudem darauf hin, dass auch die HGB-bilanzielle Sichtweise für Unternehmen wichtig sein kann.
Die Struktur der Vermögenswerte ist in der Regel flexibler gestaltbar als die der versicherungstechnischen Rückstellungen. Die Anlagestrategie wird deshalb unternehmensindividuell so festgelegt, dass auch in Zukunft stets die „Aktivseite“ die „Passivseite“ der Unternehmensbilanzen überdeckt und die Anlageergebnisse ausreichen zur Finanzierung der Leistungszusagen. Wenn dies nicht mit vollständiger Sicherheit erreicht werden kann, z. B. aufgrund dauerhaft extrem niedriger Zinsen, dann doch mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit und im Notfall unter Einsatz von Eigenkapital. Zusätzlich können Veränderungen bei der Tarifgestaltung das ALM unterstützen.
Es werden regelmäßig Modellrechnungen angestellt, in denen schematisch vereinfacht die Zukunft des Unternehmens untersucht wird. Dabei werden verschiedene Handlungsalternativen für die Anlagestrategie und viele verschiedene denkbare Kapitalmarktszenarien analysiert. Aktiv- und Passivseite werden sich in der Projektion unterschiedlich verhalten, wenn z. B. die Fristigkeiten verschieden sind oder die Anlagestrategie neben Zinstiteln Anlageklassen wie Aktien oder Immobilien enthält. Beides ist jedoch erlaubt und hinsichtlich der Rendite und der Diversifizierung oft wünschenswert – jedoch nur solange die Sicherheit gewährleistet bleibt.
Die Definition finden Sie hier zum Download auch als PDF-Datei.
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