In der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gibt es unterschiedliche Zusagetypen, die im Betriebsrentengesetz definiert werden. Die drei bisherigen Zusagetypen „Leistungszusage“, „Beitragszusage mit Mindestleistung“ und „Beitragsorientierte Leistungszusage“ werden durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz zum 1. Januar 2018 durch den vierten Zusagetyp „reine Beitragszusage“ ergänzt.
Was ist eine Leistungszusage?
Eine (reine) Leistungszusage stellt die dem Arbeitnehmer zugesagte Leistung im Versorgungsfall in den Vordergrund. Hierbei sind oft gehaltsabhängige Zusagen üblich, bei denen die Leistung im Versorgungsfall als Prozentsatz des Gehaltes vor Rentenbeginn festgesetzt wird. Möglich sind zum Beispiel aber auch Festbetragszusagen, bei denen ein bestimmter Festbetrag als Rente festgelegt wird. Bei diesen Zusagen übernimmt der Arbeitgeber die Risiken (Langlebigkeit, Zins, Kosten) und hat für die zugesagten Leistungen einzustehen. (Reine) Leistungszusagen erfolgen meist im Durchführungsweg Direktzusage.
Wie funktioniert eine Beitragszusage mit Mindestleistung?
Bei einer Beitragszusage mit Mindestleistung muss zum Ablauf bzw. zum Rentenbeginn die gesetzlich vorgeschriebene Mindestleistung in Höhe der eingezahlten Beiträge abzüglich der Beiträge, die für einen biometrischen Risikoausgleich verbraucht wurden, vorhanden sein. Das Kapitalanlagerisiko trägt also zum Teil der Arbeitnehmer, es ist jedoch insoweit begrenzt, als der Arbeitnehmer in jedem Fall die sogenannte Mindestleistung erhält. Die genaue Rentenhöhe steht damit erst bei Rentenbeginn fest. Als Durchführungswege sind hierbei nur Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds möglich.
Was ist eine beitragsorientierte Leistungszusage?
Bei einer beitragsorientierten Leistungszusage verspricht der Arbeitgeber, bestimmte Beiträge bzw. Versorgungsaufwände in eine Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln. Die Versorgungsleistung ergibt sich aus einer versicherungsmathematisch berechneten Umsetzung des gezahlten Betrags in eine Rente, dadurch steht die Rentenhöhe bereits zum Zeitpunkt der Zahlung des Beitrags bzw. des Versorgungs-aufwandes fest.
Was ist die reine Beitragszusage?
Eine
reine Beitragszusage liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusagt, bestimmte Beiträge zur Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung zu zahlen. Danach bestehen keine weiteren Pflichten des Arbeitgebers. Eine reine Beitragszusage ist in Deutschland ab 2018 möglich, sofern sie tarifvertraglich geregelt ist und die Versorgungseinrichtung keine Garantie ausspricht. Das Risiko bezüglich Biometrie und Zins liegt beim Arbeitnehmer.
Die Definition finden Sie hier zum Download auch als
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