Die Deckungsrückstellung spielt eine zentrale Rolle in der Finanzierung einer kapitalbildenden Lebensversicherung
Welche Funktion hat die Deckungsrückstellung?
Die Kapitalentnahme aus einer Lebensversicherung – sei es als Rente oder als komplette Kapitalauszahlung – folgt den Beitragszahlungen durch den Versicherten zumeist mit großem Abstand. Um zum Auszahlungszeitpunkt genügend Kapital zur Verfügung stellen zu können, müssen die Unternehmen in ihrer Bilanz die sogenannten Deckungsrückstellungen bilden. Diese sind ein Finanzierungsinstrument, aber kein Kundenguthaben. Der Deckungsrückstellung stehen Kapitalanlagen gegenüber, die die Rückstellungen gegenfinanzieren müssen.
Wie wird die Deckungsrückstellung gebildet?
In die Deckungsrückstellung fließen die Beitragsteile, die für spätere Auszahlungen vorgesehen sind. Hinzu kommen die Zinsen auf die Kapitalanlage. Für die Berechnung der zu erwartenden Kapitalerträge gibt es bisher strenge gesetzliche Vorgaben – den vom Bundesfinanzministerium festgelegten Höchstrechnungszins. Laut diesem dürfen aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase für neu abgeschlossene Verträge maximal 0,9 % Zinsertrag pro Jahr in die Kalkulation einfließen.
Welche Bedeutung hat die Deckungsrückstellung für die Versicherten?
Neben der Sicherung des angesparten Guthabens ist die Rückstellung regelmäßig auch Bemessungsgrundlage für die Gewinnbeteiligung, soweit diese aus Kapitalerträgen finanziert wird. Darüber hinaus ist die Deckungsrückstellung Orientierungsgröße für die Rückkaufswerte, die bei Kündigung der Versicherung dem Versicherungsnehmer zustehen. Werden dagegen bereits Renten ausgezahlt, kann kein Rückkaufsrecht gewährt werden. Denn die Deckungsrückstellungen, die beim Tod des Versicherten noch vorhanden sind, werden dem verbleibenden Kollektiv vererbt. Nur dadurch können lebenslange Rentenverpflichtungen erfüllt werden.
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