„Garantien sind von den Deutschen in der Altersvorsorge weiterhin gewünscht und haben auch im anhaltenden Tiefzinsumfeld ihre Berechtigung“, hat Dr. Herbert Schneidemann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV), heute betont. Aber sowohl die Garantiemodelle als auch das Garantieniveau müssten an die veränderten Kapitalmarktwirklichkeiten angepasst werden. Vor diesem Hintergrund sieht die DAV weiterhin den Bedarf, den Höchstrechnungszins für Neuverträge ab 1. Januar 2021 von derzeit 0,9 auf 0,5 Prozent zu senken.
Dr. Schneidemann appelliert diesbezüglich an das Bundesfinanzministerium, spätestens bis Ende Mai eine Entscheidung zu treffen, da eine geordnete Umsetzung zum Jahreswechsel sonst nicht mehr möglich sei. „Die Umstellung des Höchstrechnungszinses erfordert eine Neukalkulation der gesamten Produktpalette. Für dieses Großprojekt müssen die Unternehmen je nach Größe und Produktbreite 1.000 bis 5.000 Personentage investieren“, begründet Dr. Schneidemann die geforderte Vorlaufzeit.
Zudem sieht er dringenden Handlungsbedarf, die Garantieanforderungen bei geförderten Produkten wie der Riesterrente zeitgleich mit einer Absenkung des Höchstrechnungszinses anzupassen. Denn eine 100-Prozent-Beitragsgarantie verenge in diesem Kapitalmarktumfeld den Spielraum für chancenorientierte Investments dramatisch und minimiere damit die Ertragschancen für die Versicherungsnehmer*innen. „Um mit den Kapitalanlagen auch künftig eine realistische Chance auf einen Inflationsausgleich zu haben, ist eine Reduktion der Garantien aktuariell erforderlich“, so Dr. Schneidemann weiter. Die Aktuar*innen können mit ihrem Fachwissen einen wichtigen Beitrag leisten, ein sinnvolles Garantieniveau festzulegen, das sowohl Gestaltungsspielräume in der Kapitalanlage eröffnet als auch dem Sicherheitsbedürfnis der Deutschen Rechnung trägt.
Zuletzt unterstreicht der stellvertretende DAV-Vorsitzende den Bedarf, nicht nur die bestehenden Riesterprodukte weiterzuentwickeln, sondern auch ein modernes, einfaches und damit kostengünstiges Standard-Riesterprodukt auf den Markt zu bringen, um die immer größer werdenden Versorgungslücken im Alter zu schließen. Da die meisten Bürger*innen ihre Lebenserwartung stark unterschätzten, betont Dr. Schneidemann abschließend: „Auch bei der nächsten Riestergeneration müssen lebenslange Renten elementarer Bestandteil der Produkte sein.“
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier als PDF-Datei.