„Data-Science-Verfahren und Künstliche Intelligenz (KI) bieten große Potenziale für die Versicherungsbranche, zum Beispiel für die Prävention, das Gesundheitsmanagement, die Leistungsregulierung oder die Produktkalkulation und die Absicherung von Kurzzeitrisiken. Für das Kerngeschäft der Versicherer sind sie aber keine Revolution, sondern erweitern vor allem den Werkzeugkasten der Aktuare.“ Davon zeigt sich der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Aktuarvereinigung e.V., Dr. Guido Bader, überzeugt.
Denn auch weiterhin seien die traditionellen statistischen Methoden notwendig, um in den großen Versichertenkollektiven Kausalitäten aufzudecken und begründete Handlungsempfehlungen zu geben. Daneben betont Dr. Bader: „Big Data und KI können uns einen neuen, tieferen Einblick in die vorhandenen Daten geben und damit Mediziner, Juristen und Aktuare in den Versicherungen unterstützen, Tarifmodelle weiter zu verfeinern, Produkte zu flexibilisieren und diese noch besser auf die Kundenbedürfnisse auszurichten.“ Die Künstliche Intelligenz könne aber keine gut ausgebildeten Fachkräfte in der Produktentwicklung, der Prämienkalkulation oder dem Risikomanagement ersetzen.
Mit Blick auf die gefühlt unbegrenzten Möglichkeiten der Digitalwelt warnt Dr. Bader vor einer zu großen Technikgläubigkeit: „Die neuen Algorithmen dürfen nicht zur unkontrollierbaren und unüberwachten Black Box werden. Die Verbraucher verlieren das Vertrauen in die Versicherungen, wenn ausschließlich Algorithmen ohne menschliche Moralvorstellungen Entscheidungen treffen.“ Damit teilt er die Auffassung der Versicherungsaufsicht BaFin, die kürzlich auch vor dem Hintergrund der Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung eine strikte Überwachung der Algorithmen durch Menschen verlangt hat. „Genauso wie es Wirtschaftsprüfer für die Kontrolle der Unternehmen gibt, brauchen wir im Digitalzeitalter KI-Prüfer, die die rechtlichen Vorgaben kennen und auf Grundlage verbindlicher Standards die Ergebnisse der Algorithmen überprüfen, analysieren und interpretieren“, so Dr. Bader. Hierfür seien die Aktuare mit ihrer jahrzehntelangen Expertise im Umgang mit sensiblen, personenbezogenen Daten sowie ihrem spezifischen versicherungsmathematischen Know-how hervorragend qualifiziert.
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