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DAV-Stellungnahme zur Festlegung des Aktuariellen Unternehmenszinses

Köln, 21. Februar 2018

​In den vergangenen Tagen wurde auf Grundlage einer parlamentarischen Anfrage der Fraktion DIE LINKE über die Berechnung des Aktuariellen Unterneh­menszinses (AUZ) für Unternehmen in der Privaten Krankenver­sicherung berichtet.

In diesem Zusammenhang weist die Deutsche Aktuarvereinigung e. V. (DAV) darauf hin, dass sie entgegen anderslautender Berichterstattungen den AUZ nicht jedes Jahr für die PKV-Unternehmen ermittelt. Die AUZ-Werte werden jährlich individuell in den Unternehmen berechnet.

Vielmehr ist es Aufgabe der DAV als Berufsverstand der deutschen Aktuare, Verfahren zu entwickeln, die von den gut 5.000 Mitgliedern in den Unternehmen in der täglichen Arbeit genutzt werden können. Entsprechend dieses Selbst­bildes hat die DAV bereits im Jahr 2004 ein erstes Verfahren entwickelt, wie die Aktuare in den PKV-Unternehmen den AUZ zu berechnen haben. Dieses Verfahren wird von der zuständigen DAV-Arbeitsgruppe regelmäßig überprüft und wurde zuletzt Ende 2017 modifiziert.

Die Ergebnisse der DAV-Arbeitsgruppe sind über die Vereinswebseite www.aktuar.de frei zugänglich und wurden vom DAV-Vorstand als Richtlinie verabschiedet. Damit sind die DAV-Mitglieder gehalten, das entwickelte AUZ-Verfahren in ihren Unternehmen anzuwenden und sie dürfen entsprechend der DAV-Standesregeln davon nur in begründbaren Einzelfällen abweichen.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier zum Download

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Ansprechpartner für die Presse:

Martin Brandt, Pressesprecher
martin.brandt@aktuar.de
0221/912 554-231

Mariella Linkert, Referentin
mariella.linkert@aktuar.de
0221/912 554-236

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