Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz wird zum 1. Januar 2018 eine neue Form der Versorgungszusage für die betriebliche Altersversorgung in Deutschland eingeführt: die reine Beitragszusage, ohne Garantien des Arbeitgebers und der durchführenden Einrichtungen. „Die Aktuare werden als Sicherheitsarchitekten des neuen Sozialpartnermodells eine aktive Rolle bei der Einführung, Gestaltung, Steuerung und Durchführung der reinen Beitragszusage übernehmen“, unterstreicht Stefan Oecking, Vorstandsmitglied des IVS – Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung sowie der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung.
Das IVS und die aba haben den Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Monaten intensiv begleitet und heute eine umfassende Ausarbeitung als Handreichung vor allem für Aktuare und Mathematische Sachverständige zur praktischen Umsetzung der reinen Beitragszusage veröffentlicht. Im Mittelpunkt der 120-seitigen Ausarbeitung stehen mögliche Ansparmodelle und Gestaltungen der Rentenbezugsphase, insbesondere im Hinblick auf Mechanismen zum kollektiven Risikoausgleich und zur Erhöhung des Sicherheitsniveaus der lebenslangen Renten. „Dieser Bericht ist der Werkzeugkasten für alle, die sich mit den versorgungstechnischen Fragestellungen der reinen Beitragszusage auseinanderzusetzen haben“, so Oecking weiter.
Die Aktuare sehen es als ihre Aufgabe an, nicht nur die Wirkungszusammenhänge der neuen Zusageform zu erläutern, sondern deren komplexe Prozesse zu organisieren. „Nur durch zusätzliche Transparenz und Verständlichkeit kann sich Vertrauen in die Funktions- und Leistungsfähigkeit der neuen Systeme entwickeln“, erläutert Oecking und ergänzt: „Die Aktuare sind bereit, einen entscheidenden Beitrag zu leisten, damit aus der reinen Beitragszusage möglichst verlässliche und attraktive Betriebsrenten werden.“
Die Ausarbeitung finden Sie hier zum
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Über das IVS:
Das IVS verfolgt seit seiner Gründung im Jahre 1980 das Ziel, die berufsständischen Belange seiner Mitglieder zu fördern und sich für die öffentliche Anerkennung des Berufsstandes einzusetzen. Mit seinen derzeit rund 850 Mitgliedern stehen der Öffentlichkeit gut ausgebildete Vorsorge-Aktuare für die Beratung und Betreuung in allen Fragen und Arten von Versorgungssystemen zur Verfügung.
Über die aba:
Die aba ist der anerkannte deutsche Fachverband für alle Fragen der Zusatzversorgung der Privatwirtschaft und des Öffentlichen Dienstes. Zu den rund 1.200 Mitgliedern zählen Unternehmen aller Größenordnungen, Träger der betrieblichen Altersversorgung und Verbände, wie etwa Spitzenverbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sowie Einzelpersonen.