Nachdem das
Betriebsrentenstärkungsgesetz alle parlamentarischen Hürden genommen
hat, beginnt für die betriebliche Altersversorgung in Deutschland eine
neue Zeitrechnung. „Damit kommt dem Berufsstand der Aktuare bei der
Einführung, Gestaltung, Steuerung und Durchführung reiner
Beitragszusagen eine zentrale Rolle zu.“ Das betont Dr. Horst-Günther
Zimmermann, Vorstandsvorsitzender des Instituts der
Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS).
Mit der Einführung reiner Beitragszusagen eröffnet sich für Pensionsfonds, Pensionskassen und Lebensversicherer eine völlig neue Produktwelt. Im Mittelpunkt des Leistungsversprechens steht keine versicherungsförmig garantierte Mindestrente mehr, sondern eine Zielrente, die im Zeitablauf schwanken kann. „Viele denken bei der reinen Beitragszusage an Fondssparpläne, bei denen ein Kapitalstock individuell angespart wird, aus dem dann bei Erreichen der Altersgrenze eine (lebenslange) Rente ausgezahlt wird“, so der IVS-Vorstandsvorsitzende weiter. „Solch simple Ausgestaltungen lassen das Potenzial der reinen Beitragszusage aber weitgehend ungenutzt.“
Tatsächlich sehen die Aktuare die Stärke der neuen garantielosen Systeme darin, dass neben dem chancenorientierten Sparprozess vom Gesetzgeber auch noch die Möglichkeit zur Bildung kollektiver Puffer geschaffen wurde. Mithilfe dieser Puffer lassen sich durch den Einsatz aktuarieller Methoden Schwankungen effizient ausgleichen und damit die in Aussicht gestellten bzw. gewährten Leistungen an die Versorgungsberechtigten stabilisieren. Dieser kollektive Grundgedanke, der sich in der betrieblichen und privaten Altersvorsorge schon über Generationen bewährt hat, sollte aus Sicht der Aktuare bei der Ausgestaltung der neuen Zielrentensysteme bewusst genutzt werden.
„Dabei ist es mit einer gut gemanagten Kapitalanlage allein nicht getan“, führt Dr. Zimmermann weiter aus. Kollektive Altersvorsorgesysteme zeichneten sich dadurch aus, dass Erträge und Aufwände innerhalb des Versorgungskollektivs langfristig sachgerecht verteilt würden. „Diese komplexen Prozesse zu organisieren, gehört seit jeher zum Kerngeschäft von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung und Versicherern“, betont Dr. Zimmermann.
Die Aktuare brächten als Sicherheitsarchitekten für Systeme der betrieblichen Altersversorgung genau die richtigen Erfahrungen und Kompetenzen mit, die für die Einrichtung, Ausgestaltung, Steuerung, Durchführung und Überwachung der neuen Zielrentensysteme benötigt würden. Sie seien es gewohnt, insbesondere im Zusammenspiel zwischen Kapitalanlage und Leistungsgewährung, bei der Definition und Überprüfung von Sicherheitsniveaus oder der Ausgestaltung und Überwachung von Rentenanpassungsmechanismen eine zentrale Rolle zu übernehmen. Sie zeigten zudem Wirkungszusammenhänge auf und stellten damit Transparenz mit dem Ziel her, die hohen Informationsbedürfnisse von Arbeitgebern und Versorgungsberechtigten zu erfüllen. „Nur so kann sich Vertrauen in die Funktions- und Leistungsfähigkeit der neuen Systeme entwickeln“, erläutert Dr. Zimmermann und ergänzt: „Die Aktuare sind bereit, einen entscheidenden Beitrag zu leisten, damit aus der reinen Beitragszusage möglichst verlässliche und attraktive Betriebsrenten werden.“
Über das IVS:
Das IVS verfolgt seit seiner Gründung im Jahre 1980 das Ziel, die berufsständischen Belange seiner Mitglieder zu fördern und sich für die öffentliche Anerkennung des Berufsstandes einzusetzen. Mit seinen derzeit rund 800 Mitgliedern stehen der Öffentlichkeit gut ausgebildete Vorsorge-Aktuare für die Beratung und Betreuung in allen Fragen und Arten von Versorgungssystemen zur Verfügung.
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