Das International Accounting Standards Board (IASB) hat nach über 20 Jahren intensiver Diskussionen am 18. Mai 2017 den neuen Standard IFRS 17 zur internationalen Rechnungslegung von Versicherungsverträgen veröffentlicht. „Auch wenn dies ein langer Prozess war, das Ergebnis ist wegweisend. Erstmals gibt es für IFRS-Anwender weltweit einheitliche Bilanzierungsvorschriften für die stark national geprägten Versicherungsprodukte“, betont Roland Weber, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV). Dank des neuen Standards werde insbesondere die Vergleichbarkeit verschiedener Versicherungsunternehmen und die des Versicherungssektors mit anderen Branchen verbessert.
Die DAV hat sich in den vergangenen Jahren umfassend an der Ausarbeitung des IFRS 17-Standards beteiligt und wird sich auch künftig bei seiner Anwendung auf die deutschen Geschäftsmodelle aktiv einbringen. Dabei ist nach Analysen der Aktuare bereits heute abzusehen: Die neuen Vorschriften führen zu ökonomischen Bewertungsansätzen, die insbesondere bei Lebens- und Krankenversicherern in einer deutlich anderen Darstellung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung resultieren. „Hier sind die Aktuare mit ihrem spezifischen Fachwissen sowohl bei der Ermittlung der neuen Kennzahlen als auch bei der Darstellung der Auswirkungen auf die Unternehmenssteuerung sowie der Kommunikation gegenüber internen und externen Stakeholdern gefragt“, so Weber.
Durch den neuen Rechnungslegungsstandard erwartet der kürzlich gewählte DAV-Vorstandsvorsitzende einen zusätzlichen Bedarf an hochqualifizierten Ak-tuaren sowie eine Ausweitung der bereits heute vielfältigen Betätigungsfelder der rund 5.000 Aktuare in Deutschland.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier alsPDF.
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