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Aktuare betonen Änderungsbedarf bei Zinszusatzreserve und plädieren für veränderte Garantieansätze

Berlin, 27. April 2017

​„Die Zinszusatzreserve und das neue europäische Aufsichtsregime Solvency II haben maßgeblich dazu beigetragen, Deutschlands Lebensversicherer in Zeiten der politisch motivierten EZB-Tiefzinspolitik zu stabilisieren“, unterstreicht der neu gewählte Vorstandsvorsitzende der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV) Roland Weber heute in Berlin. Nichtsdestotrotz sehen die Aktuare weiterhin Anpassungsbedarf an der 2010 eingeführten Zinszusatzreserve (ZZR).

„Die ZZR hat sich in den vergangenen Jahren als sinnvoller Puffer erwiesen, um langfristig die Lücke zwischen den zugesagten Garantien und dem Referenzzins zu schließen“, betont Weber. So sank die durchschnittliche Garantieverzinsung im Bestand aufgrund der ZZR im Jahr 2016 von 2,95 auf 2,35 Prozent (Grafik 1). Die positiven Effekte der Zinszusatzreserve gerieten nach Analysen der DAV aber zunehmend unter Druck, da es durch die Markteingriffe der EZB zu einem dramatischen Verfall des Zinsniveaus gekommen sei. Dadurch müssten die Versicherer kurzfristig sehr hohe Summen als Risikopuffer zurücklegen. „Das ist vielfach nur durch die massive Realisierung stiller Kapitalanlage-Reserven möglich, deren Wiederanlage nur zu deutlich schlechteren Konditionen möglich ist. All dies führt zu einer unnötigen Schwächung der Lebensversicherer, die nicht im Interesse der Politik und schon gar nicht der Kunden sein kann“, erklärt Weber.

Darüber hinaus warnt der DAV-Vorstandsvorsitzende vor falschen Erwartungen an eine mögliche Phase steigender Zinsen: Zwar würde der ZZR-Puffer dann sukzessive wieder abgebaut, den hierdurch entstehenden Überschüssen stünden aber Abschreibungen bei festverzinslichen Wertpapieren gegenüber. „Somit können die Versicherten erst bei einer langfristigen und nachhaltigen Zinserholung auf hohem Niveau wieder mit höheren Überschussbeteiligungen rechnen“, so Weber.

Vor diesem Hintergrund plädiert die DAV bereits seit geraumer Zeit für eine neue Berechnungsmethode, bei der zum einen der Referenzzins langsamer als bisher sinkt. Dadurch würde der Aufbau der Zinszusatzreserve deutlich gestreckt werden und Unternehmen, die rein wirtschaftlich betrachtet auch im Niedrigzinsumfeld mittel- und langfristig die Garantien erfüllen können, gerieten nicht unnötig in Schwierigkeiten. Zum anderen könnte mit dem geänderten Ansatz auch der unerwünschte Nachlaufeffekt reduziert werden, der bei steigenden Zinsen zu beobachten ist (Grafik 2).

Solvency II: Brücke zwischen Vergangenheit und Zukunft

Daneben unterstreicht der DAV-Vorstandsvorsitzende die stabilisierende und zugleich innovationsfördernde Wirkung des neuen europäischen Aufsichtsregimes Solvency II, das eine „Brücke zwischen Vergangenheit und Zukunft“ schlage. Auf der einen Seite ermöglichten die vorgesehenen Übergangsmaßnahmen eine sachgerechte Umstellung von alten auf neue Produkte und verschafften den Unternehmen zugleich Zeit, langfristige Kapitalanlagemöglichkeiten zu entwickeln. „Andererseits waren die strengen Solvenzvorgaben von Solvency II der Ausgangspunkt für die Entwicklung von neuen Produkten, die durch neue Garantien besser auf die veränderte Kapitalmarktsituation angepasst sind“, analysiert Weber.

Neue Produkte ermöglichen

Nicht zuletzt in Anbetracht der zinspolitischen Verwerfungen der vergangenen Jahre sieht die DAV grundsätzlich die Notwendigkeit, neue Garantiekonzepte zu entwickeln. Dabei tritt sie weiterhin für einen verbindlichen Höchstrechnungszins für alle Versicherer ein, empfiehlt aber ein zweistufiges Vorgehen. Bei diesem orientiert sich der Garantiezins in den ersten 15 Jahren an den Möglichkeiten des Kapitalmarktes. Einzige Ausnahme: Produkte, bei denen die Zinsgarantien eins zu eins am Kapitalmarkt abgesichert sind.

„Daneben ist es wichtig, in Zeiten niedriger Zinsen die Diskussionen nicht nur auf Zinsgarantien zu verengen“, betont Weber. Denn jenseits dieser gewähren die Versicherer seit vielen Jahrzehnten Rentengarantien, die zur Kernexpertise der Aktuare gehören und nach Überzeugung der DAV auch künftig einer der Markenkerne deutscher Lebensversicherungsprodukte sein werden. „Zwar weiß niemand von uns, wie lange er lebt, aber jeder kann sich darauf verlassen, dass er seine lebenslange Rente auch wirklich lebenslang erhält“, betont der DAV-Vorstandsvorsitzende. Dieser auch sozialpolitisch bedeutende Aspekt der privaten Altersvorsorge müsse nach Ansicht der Aktuare wieder stärker als zuletzt in den Fokus der öffentlichen Debatten gerückt werden.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier als PDF.

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Ansprechpartner für die Presse:

Martin Brandt, Pressesprecher
martin.brandt@aktuar.de
0221/912 554-231

Mariella Linkert, Referentin
mariella.linkert@aktuar.de
0221/912 554-236

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