Doch müssten neue Garantiemodelle der anhaltenden Niedrigzinsphase Rechnung tragen. „Wir brauchen einen echten Paradigmenwechsel: Während sich in der Vergangenheit die Kapitalanlagen stets an den Garantiezusagen orientiert haben, müssen sich diese Garantien fortan den Möglichkeiten des Kapitalmarktes anpassen", prognostizierte Dr. Schneemeier.
Vor diesem Hintergrund plädierte der DAV-Vorstandsvorsitzende dafür, die heutigen Garantiemodelle für die Zukunft zu überdenken und flexibler auszugestalten, während gleichzeitig die bereits abgegebenen Garantieversprechen nachhaltig gesichert werden. „Wir wissen heute, dass die Garantien der 1990er-Jahre nicht zu hoch, aber zu lang waren", so Dr. Schneemeier. Deshalb setze sich die DAV seit geraumer Zeit für ein neues zweistufiges Höchstrechnungszinsmodell ein, das sich in den ersten 15 Vertragsjahren an den realistisch erzielbaren Kapitalmarkterträgen orientiert und im langfristigen Bereich eher konservativ ausgelegt ist. Dadurch würden am langen Ende der Verträge zu hohe Rentenversprechen verhindert, die nicht vom Kapitalmarkt abgesichert werden könnten. Zugleich partizipierten die Kunden zu Vertragsbeginn stärker an den Gewinnen des Kapitalmarkts. „Dieser Ansatz schafft Transparenz und damit Vertrauen beim Verbraucher", zeigte sich Dr. Schneemeier überzeugt.
Jedoch könnten Unternehmen und Aktuare nicht allein die private Altersvorsorge zukunftssicher machen, auch die Politik müsse mit entsprechend verbesserten Rahmenbedingungen die deutschen Alterssicherungssysteme stabilisieren. In diesem Zusammenhang begrüßte die DAV noch einmal die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums den Höchstrechnungszins für klassische Lebensversicherungen auch 2017 zu erhalten. „Die Senkung auf 0,9 Prozent ist aktuariell nachvollziehbar, jedoch wäre ein späterer Umsetzungspunkt wünschenswert gewesen, da dieser Zeitdruck alle Beteiligten vor große Herausforderungen stellt", bekundete Dr. Schneemeier.
Abschließend unterstrich er, dass die skizzierten Reformvorschläge ausschließlich das Neugeschäft und nicht die bestehenden rund 74 Millionen Altersvorsorgeverträge tangierten. Bei diesen bestünde ein umfassender Bestandsschutz für die Verbraucher.
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