Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) begrüßt die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums, auch künftig für klassische Lebensversicherungen einen Höchstrechnungszins vorzugeben. „Damit bleibt das bewährte System der vorsichtigen Reservierung und damit ein wichtiger Baustein im Sinne einer langfristig gesicherten Altersvorsorge erhalten“, betont der DAV-Vorstandsvorsitzende Dr. Wilhelm Schneemeier.
Zugleich unterstreicht er jedoch auch den notwendigen Überprüfungsbedarf am bisherigen Höchstrechnungszinsmodell, so wie es auch das Bundesfinanzministerium in seiner heutigen Stellungnahme getan hat.
Das bisherige Verfahren sieht einen gleichbleibenden Zinssatz über die gesamte Vertragslaufzeit vor. Deutschlands Aktuare plädieren bereits seit geraumer Zeit für ein neues zweistufiges Modell, das sich stärker an der aktuellen Kapitalmarktsituation orientiert. „Unser neuer Vorschlag verhindert zu hohe Garantieversprechen am langen Ende der Verträge, die nicht vom Kapitalmarkt abgesichert werden. Zugleich lässt er die Versicherungsnehmer in den ersten 15 Vertragsjahren stärker an den Gewinnen des Kapitalmarkts partizipieren“, so Schneemeier.
Jenseits der klassischen Produkte gibt es jedoch auch moderne Angebote, für die nach Ansicht der DAV kein Höchstrechnungszins notwendig ist. Über die genaue Ausgestaltung eines neuen Höchstrechnungszinsmodells wird sich die DAV in den kommenden Monaten intensiv mit der Versicherungsaufsicht BaFin austauschen.
Wie in den Vorjahren wird die DAV Anfang des kommenden Jahres ihre Empfehlung für den ab 2017 gültigen Höchstrechnungszins abgeben. Die endgültige Festlegung obliegt dem Bundesfinanzministerium.
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