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Deutsche Aktuarvereinigung e.V. begrüßt Erhalt des Höchstrechnungszinses

Köln, 17. Dezember 2015

​Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) begrüßt die Entscheidung des Bundes­finanz­ministeriums, auch künftig für klassische Lebens­versicherungen einen Höchst­rechnungs­zins vorzugeben. „Damit bleibt das bewährte System der vorsichtigen Reservierung und damit ein wichtiger Baustein im Sinne einer lang­fristig gesicherten Alters­vorsorge erhalten“, betont der DAV-Vorstands­vorsitzende Dr. Wilhelm Schneemeier.

Zugleich unter­streicht er jedoch auch den notwendigen Überprüfungs­bedarf am bisherigen Höchst­rechnungs­zins­modell, so wie es auch das Bundes­finanz­ministerium in seiner heutigen Stellung­nahme getan hat.

Das bisherige Verfahren sieht einen gleich­bleibenden Zins­satz über die gesamte Vertrags­lauf­zeit vor. Deutschlands Aktuare plädieren bereits seit geraumer Zeit für ein neues zwei­stufiges Modell, das sich stärker an der aktuellen Kapital­markt­situation orientiert. „Unser neuer Vorschlag verhindert zu hohe Garantie­versprechen am langen Ende der Verträge, die nicht vom Kapital­markt abgesichert werden. Zugleich lässt er die Versicherungs­nehmer in den ersten 15 Vertragsjahren stärker an den Gewinnen des Kapital­markts partizipieren“, so Schneemeier.

Jenseits der klassischen Produkte gibt es jedoch auch moderne Angebote, für die nach Ansicht der DAV kein Höchst­rechnungs­zins notwendig ist. Über die genaue Ausgestaltung eines neuen Höchst­rechnungs­zins­modells wird sich die DAV in den kommenden Monaten intensiv mit der Versicherungs­aufsicht BaFin austauschen.

Wie in den Vorjahren wird die DAV Anfang des kommenden Jahres ihre Empfehlung für den ab 2017 gültigen Höchst­rechnungs­zins abgeben. Die endgültige Fest­legung obliegt dem Bundes­finanz­ministerium.

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Martin Brandt, Pressesprecher
martin.brandt@aktuar.de
0221/912 554-231

Mariella Linkert, Referentin
mariella.linkert@aktuar.de
0221/912 554-236

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