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DAV zur Elementarschadenversicherung: „Wir müssen über den Tellerrand hinausschauen“

Köln, 4. Mai 2023

Der Klimawandel lässt Elementarschadengefahren häufiger eintreten und intensiver ausfallen. Aus diesem Grunde wird zurzeit intensiv über eine Elementarschadenpflichtversicherung diskutiert. „Aus aktuarieller Perspektive kommt es hierbei sehr auf die Ausgestaltung einer solchen Pflichtlösung an. Fest steht aber, dass sie allein die Herausforderungen der Zukunft nicht lösen wird“, so Dr. Maximilian Happacher, Vorsitzender der Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV), beim heutigen digitalen Pressegespräch.

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Auf der DAV/DGVFM-Jahrestagung in Dresden ging es vergangene Woche in einer von Wettermoderatorin, Klima-Expertin und Speakerin Claudia Kleinert geleiteten Podiumsdiskussion um das Thema „Klimakrise und Versicherbarkeit – wirtschafts- und sozialpolitische Implikationen“. Mit dabei waren Vertreter aus Wirtschaft, Politik, von Erst- und Rückversicherern sowie eine Expertin für Städtebau. Am Rande der Veranstaltung wies der am 28. April 2023 in den Vorstand der DAV gewählte Vorsitzende des Ausschusses Schadenversicherung, Dr. Matthias Land, darauf hin, „dass solche Großschadenereignisse an Intensität und Häufigkeit zunehmen werden. Wir müssen als Gesellschaft etwas tun, um den zunehmenden Schadenrisiken aus Naturgefahren zu begegnen. Dabei sind wir alle gefragt – die Versicherungswirtschaft, der Staat, die Bürgerinnen und Bürger und jedes einzelne Unternehmen.“ Derzeit sind lediglich knapp 50 Prozent der Wohngebäude in Deutschland gegen Elementarschäden versichert. Daher wird aktuell eine Elementarschadenpflichtversicherung diskutiert.

Der Preis muss stimmen

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Die DAV sieht ihre Aufgabe unter anderem darin, auf mathematische Zusammenhänge hinzuweisen. Daher ist es Max Happacher, der sich während des digitalen Pressegespräches zu dem Thema äußerte, wichtig, darauf hinzuweisen, dass eine aktuariell saubere Kalkulation immer einen risikogerechten Preis voraussetzt: „Wir positionieren uns in dem Kontext weder für noch gegen eine Pflichtversicherung bei Elementarschäden. Aber wir weisen auf relevante aktuarielle Zusammenhänge hin. Dazu gehört eine korrekte Produktkalkulation, die wesentlich ist, um Versicherungsschutz sicherzustellen. Egal, wie man die Elementarschadenversicherung ausgestaltet, ob als weiterhin freiwillige Variante, als Opt-Out oder als Pflichtversicherung: Es ist wichtig, dass der Preis dem Risiko angemessen ist. In den meisten Fällen sprechen wir da aktuell von niedrigen dreistelligen Summen im Jahr. In besonderen Risikolagen kann eine Prämie aber auch ein Vielfaches dessen betragen. Schlicht und ergreifend deshalb, weil ein großer Schaden mit einer deutlich größeren Wahrscheinlichkeit eintritt. Darüber hinaus muss mit eingerechnet werden, dass Elementarschäden häufig kumuliert in einem Gebiet auftreten. Denn wenn es zu Starkregen, Fluten oder ähnlichen Katastrophen kommt, sind meist ganze Landstriche betroffen. Das bedeutet für Versicherer ein Extra-Risiko.“

Vorschläge zur Senkung von Prämien und Kumulrisiken

Happacher hält daher fest: „Wir müssen über den Tellerrand hinausschauen und offen für alternative Vorschläge sein.“ Eine Möglichkeit, sehr hohen Prämien zu begegnen, wären entsprechend höhere Selbstbehalte. Denn hierdurch ließen sich individuelle Prämien deutlich senken, da ein Teil des Risikos vom Versicherungsnehmer selbst getragen würde. Der Versicherungsschutz dient dann vor allem der grundlegenden Existenzsicherung, nicht dem 100-prozentigen Schutz vor allen Verlusten.

Im Falle einer Pflichtversicherung inklusive Kontrahierungszwang – also der Pflicht eines Versicherers zum Vertragsabschluss – muss jeder Versicherer im Risikomanagement auf die ihn maximal betreffende Schadenlast achten. Folglich braucht es für den Versicherer eine sogenannte Kumulschadenabsicherung. Auch eine Begrenzung des Deckungsumfangs wäre eine Maßnahme. Max Happacher: „Eine Kumulschadenabsicherung käme dann zum Tragen, wenn – wie eben beschrieben – ein ganzes Gebiet mit zahlreichen Schäden betroffen wäre und eine zu definierende Schadensummenhöhe überschritten würde. Durch eine Begrenzung des Deckungsumfangs können Höchstprämien verringert werden und gleichzeitig dem Sondereffekt einer besonders hohen Kumulschadenanfälligkeit entgegengewirkt werden.“

Weitere Präventionsmaßnahmen notwendig

Vorschläge für die Versicherungsseite zu bringen, ist aber nicht ausreichend, wenn es um die zunehmenden Risiken des Klimawandels geht. Ergänzend braucht es stärkere staatliche Vorgaben beim Bau, um die Neubesiedelung in gefährdeten und hochgefährdeten Gebieten zu regulieren. Außerdem müssen staatliche Präventionsmaßnahmen aufrechterhalten und verbessert werden, wozu etwa der Ausbau von Deichen, Abwassersystemen und Frühwarnsystemen zählt. Darüber hinaus spielt auch die Förderung individueller Präventionsleistungen der Verbraucher und Unternehmen eine Rolle. „Dem sollte mit Information sowie gegebenenfalls auch Subvention von baulichen Veränderungen und deren Wartung begegnet werden“, so der Vorsitzende der DAV.

Die Pressemitteilung als PDF finden Sie hier.

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Ansprechpartner für die Presse:

Martin Brandt, Pressesprecher
martin.brandt@aktuar.de
0221/912 554-231

Mariella Linkert, Referentin
mariella.linkert@aktuar.de
0221/912 554-236

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