Als „professoralen Unsinn“ bezeichnete Roland Weber, Vorstandsmitglied der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV), die Aussage des SPD-Gesundheitspolitikers Prof. Karl Lauterbach zu einer angeblich drohenden Systeminsolvenz der Privaten Krankenversicherung. Aus einer Rechnungszinsabsenkung das Ende der PKV abzuleiten, sei abwegig.
Der Rechnungszins ist eine Rechnungsgrundlage unter einigen anderen, wie z. B. die Versicherungsleistungen oder die Sterblichkeit. Die Rechnungsgrundlagen für die Beiträge müssen laufend überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Das ist das übliche, seit Jahrzehnten praktizierte Vorgehen in der PKV. Damit wird sichergestellt, dass die Rechnungsgrundlagen stets aktuell sind und daher die dauernde Erfüllbarkeit der Verträge gewährleistet ist. Dass die Aussage von Herrn Prof. Lauterbach völlig unzutreffend ist, zeigt auch der Blick auf die tatsächliche Verzinsung der Kapitalanlagen in 2012: Die durchschnittliche Verzinsung betrug 4,2 Prozent.
Weber weiter: „Folgende überschlägige Berechnung zeigt die Absurdität und Polemik der Aussage von Prof. Lauterbach: In der privaten Krankenversicherung sind 180 Milliarden Euro an Alterungsrückstellungen gebildet. Würden die Versicherungsunternehmen nur noch eine Verzinsung von 3 Prozent erzielen, dann würden 900 Millionen Euro fehlen, um den Rechnungszins von 3,5 Prozent voll abzudecken. 900 Millionen Euro bezogen auf die 35,7 Milliarden Euro Beitragseinnahmen der PKV bedeuten eine einmalige Beitragserhöhung von 2,5 Prozent. Das ist weniger als die alljährlich wiederkehrende schleichende Beitragserhöhung in der GKV durch die individuellen Gehaltssteigerungen. Allein das Eigenkapital der Branche beträgt mehr als 5,1 Milliarden Euro. Die PKV ist solide finanziert.“
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