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Coronaerkrankung per se kein Ablehnungsgrund für eine PKV- oder BU-Versicherung

Köln, 30. Mai 2022

​„Die Coronapandemie hat bislang keine gravierenden Auswirkungen auf die Verträge der Kundinnen und Kunden deutscher Kranken- und Lebens­ver­sicherer“, hat Dr. Herbert Schneidemann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV), heute in Köln betont. Zwar habe das Statistische Bundesamt für die vergangenen beiden Jahre leicht überdurchschnittliche Todesfallzahlen registriert, diese würden sich aber noch immer im Rahmen der bereits in den Policen berücksichtigten Schwankungsbreiten bewegen.

„Wir beobachten, dass der Anstieg der Lebenserwartung hierzulande vorüber­gehend zum Stillstand gekommen ist. Aber anders als vielfach prognostiziert, gibt es keinen Rückgang“, so Dr. Schneidemann. Vielmehr erwartet die DAV, dass sich die langfristige Entwicklung zu höherem Alter mittelfristig fortsetzen wird. Darüber hinaus sei noch nicht abzuschätzen, inwieweit sich die durch die Pandemie ausgelösten neuen Verhaltensmuster der Menschen und die medizinischen Verbesserungen zusätzlich positiv auf die Lebenserwartung auswirkten. „Sicher ist aus heutiger Sicht: Die Pandemie wird 2023 keinen Einfluss auf die für die Kalkulation der Prämien wichtigen Sterbetafeln der Lebensversicherer haben“, unterstrich der DAV-Vorstandsvorsitzende.

Auch seien bislang nur wenige Leistungsfälle in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bekannt, die konkret Corona zuzuordnen seien. Vielmehr handele es sich dabei häufig um Überlagerungen von bereits vorher bestehenden Erkrankungen (physisch oder psychisch), die durch Corona oder aufgrund der schwierigen ökonomischen Situation verstärkt worden seien. „Jedoch ist es für Prognosen noch zu früh, inwieweit sich Corona selbst, Long-Covid oder geänderte Arbeits- und Lebensbedingungen zum Beispiel durch die Lockdowns langfristig in der Berufsunfähigkeitsversicherung niederschlagen werden“, führte der DAV-Vorstandsvorsitzende aus.

Ähnlich wie bei den Lebensversicherern sind auch bei den PKV-Unternehmen bislang keine signifikanten Pandemieeffekte auf die Todesfallzahlen festzustellen. „Entsprechend können die PKV-Sterbetafeln weiterhin uneingeschränkt genutzt werden“, gab Dr. Schneidemann zu Protokoll. Bei den Krankheitskosten gäbe es gegenläufige Effekte. Auf der einen Seite hätten die Coronabehandlungen die Ausgaben erhöht, auf der anderen Seiten wurden zahlreiche Behandlungen abgesagt oder verschoben. „Die vermutlichen Folgen von OP-Absagen oder Verschiebungen zum Beispiel von Krebsbehandlungen werden wir erst in einigen Jahren sehen“, prognostizierte Dr. Schneidemann. Mit Blick auf die anstehenden PKV-Beitragsanpassungen für 2023 wird die Coronapandemie nach DAV-Analysen noch keine Auswirkungen haben. „Denn die Sterbefallzahlen bewegen sich im Rahmen der Projektionen und vorübergehende Effekte wie die einmaligen Sonderausgaben für Corona dürfen in den Beitragskalkulationen schlichtweg nicht berücksichtigt werden“, erläuterte Dr. Schneidemann und betonte zum Abschluss: „Anders als mancherorts behauptet, ist eine Coronaerkrankung per se kein Ablehnungsgrund für eine PKV- oder BU-Versicherung. Sie muss aber wie alle Vorerkrankungen im Antragsprozess angegeben werden und kann gegebenenfalls zu Prämienaufschlägen oder Leistungsausschlüssen führen.“

Die vollständige Pressemitteilung finde Sie hier als PDF-Datei.

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martin.brandt@aktuar.de
0221/912 554-231

Mariella Linkert, Referentin
mariella.linkert@aktuar.de
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