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Kranken- und Pflegesystem muss zukunftsfest gemacht werden

Bonn, 27. April 2022

​Das deutsche Gesundheitssystem ist eines der leistungsstärksten der Welt. Es garantiert den Menschen trotz aller Kritikpunkte eine hervorragende Versorgung – sowohl im Krankheits- als auch im Pflegefall. Das ist auch das Ergebnis der Dualität aus gesetzlicher (GKV) und Privater Krankenver­siche­rung (PKV). Dies hat Wiltrud Pekarek, Vorstandsmitglied der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) e.V., auf der heutigen DAV-Jahrestagung in Bonn unterstrichen.

Gleichzeitig betont die Vorsitzende des DAV-Ausschusses Krankenversicherung den Reformbedarf in beiden Säulen des deutschen Gesundheits- und Pflegesystems: „Während die PKV mit ihren leistungsgerecht kalkulierten Prämien resistent gegenüber den demografischen Veränderungen ist, wird sie durch die anhaltende Niedrigzinssituation belastet. Das Umlageverfahren der GKV ist hingegen anfällig für konjunkturelle Schwankungen und ist insbesondere der demografischen Entwicklung weitgehend ungeschützt ausgeliefert.“ Vor diesem Hintergrund appelliert die DAV nach zwei Legislaturperioden Stillstand in der Gesundheitspolitik im Interesse der Versicherungsnehmenden an die Politik, das gesamte System zu reformieren, um erforderliche Änderungen im System vorzunehmen und bekannte Schwächen zu beseitigen.

Reformvorschläge für die PKV

Im PKV-Bereich sollten sich die Reformen aus aktuarieller Sicht an zwei Zielen orientieren: die Beitragsentwicklung vor allem im Alter stabilisieren und Alternativen für verschiedene Lebenslagen bieten. Die DAV hat hierfür eine Reihe von Vorschlägen ausgearbeitet, für die jeweils nur geringfügige Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen notwendig sind. Herzstück ist eine Neuge­staltung der sogenannten Auslösenden Faktoren. Derzeit erlaubt das Versiche­rungs­aufsichtsgesetz eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Versicherungs­beiträge nur, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Dies führt dazu, dass Beitragsanpassungen häufig erst spät durchgeführt werden dürfen und dadurch entsprechend hoch ausfallen. „Ein durchgängiger Schwellenwert von maximal fünf Prozent und die Einbeziehung des Rechnungszinses als Auslösender Faktor würden die Beitragsentwicklung deutlich verstetigen“, führt Pekarek aus. Daneben spricht sich die DAV dafür aus, den zehnprozentigen Zuschlag, den die Versicherten von Alter 21 bis 60 entrichten, zu erhöhen und/oder länger zu erheben. Dies würde zu einer erheblichen Beitragsentlastung im Alter führen, wie die DAV-Prognosen zeigen. Darüber hinaus sieht die DAV Änderungsbedarf am Standardtarif, der seit 30 Jahren einen günstigen Versicherungsschutz auf dem Leistungsniveau der GKV bietet. Dieser steht nach den aktuellen Regelungen aber nur den Versicherten zur Verfügung, die sich vor dem 1. Januar 2009 privat versichert haben. „Dies ist eine nicht nachvollziehbare Diskriminierung von großen Versicherungskollektiven. Denn jeder kann vorübergehend oder dauerhaft in Zahlungsschwierigkeiten geraten und einen preiswerteren Tarif benötigen“, begründet die DAV-Ausschussvorsitzende ihre Forderungen.

Reformbedarf gibt es auch in der GKV, die Ende des Jahrzehnts in eine bislang nie gekannte Finanzierungslücke läuft. „Mit dem dann beginnenden Renteneintritt der Babyboomer wird die Schere zwischen Beitragseinnahmen und -ausgaben weiter aufgehen“, prognostiziert Pekarek. In der Folge werde der Steuerzuschuss immer weiter steigen müssen, um den Beitragssatz einigermaßen stabil zu halten – obwohl sich der Steuerzuschuss bereits seit 2004 von einer Milliarde auf rund 28,5 Milliarden Euro in diesem Jahr vervielfacht hat. „Das strukturelle Defizit der GKV wird durch die leistungsausweitende Gesetzgebung der zurückliegenden Jahre und die demografische Entwicklung dramatisch anwachsen“, erläutert Pekarek. Mit Blick auf die Generationengerechtigkeit warnt sie zudem vor einer Verharmlosung beständig steigender Steuerzuschüsse: „Diese erwecken die Illusion eines sauber finanzierten Kassensystems, obwohl sie nur eine Vorfinanzierung zu Lasten künftiger Generationen darstellen.“

Reformbedarf in der GKV

Erschwerend kommt nach Analysen der DAV hinzu, dass diese Finanzierungs­kostenproblematik des Umlagesystems auch die soziale Pflegeversicherung (SPV) in den 2030er-Jahren mit voller Kraft treffen wird. „Von daher ist die im Koalitions­vertrag enthaltene Idee, die SPV zu einer Pflegevollversicherung auszubauen, im demografischen Wandel nicht finanzierbar“, resümiert Pekarek. Anstatt die SPV auszuweiten, sollte nach Überzeugung der Aktuarinnen und Aktuare mehr Vor­sorge durch die nachhaltig finanzierte private Pflegeversicherung erfolgen. „Denn die private Pflegeversicherung hat mit ihrem Kapitaldeckungsverfahren die demografische Entwicklung in ihren Beiträgen einkalkuliert“, so Pekarek abschließend.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier als PDF-Datei.

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Martin Brandt, Pressesprecher
martin.brandt@aktuar.de
0221/912 554-231

Mariella Linkert, Referentin
mariella.linkert@aktuar.de
0221/912 554-236

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