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Kraft des Kapitalmarkts für die bAV entfesseln

Bonn, 29. April 2022

„Zusagen für die betriebliche Altersversorgung (bAV), die als Versorgungs­leistung feststehende Nominalbeträge vorsehen, befinden sich aktuell im Zangengriff: Die Niedrigzinsen treiben die Kosten für die Finanzierung nach oben, während die Inflation die Leistung aufzehrt. Ein Entkommen aus der Zins- und Inflationsfalle ist aber möglich, wenn die Kraft der Kapitalmärkte in geeigneter Weise zur Entfaltung gebracht wird.“ So hat es Dr. Friedemann Lucius, Vorstandsvorsitzender des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. (IVS), Zweigverein der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV), heute auf der DAV-Jahrestagung in Bonn formuliert.

Sobald eine Versorgungsleistung in der bAV gegen Zahlung eines festgelegten Beitrags der Höhe nach garantiert wird, schlügen die Regulatorik und die aner­kannten Regeln der Versicherungsmathematik mit voller Härte zu: „Da weder die zugesagte Leistung nachträglich gekürzt noch der dafür vereinbarte Beitrag in Laufe der Zeit erhöht werden können, muss der Beitrag mit erheblichen Sicher­heiten kalkuliert werden, was ihn in die Höhe treibt.“ Zusätzlich verlange das Aufsichtsrecht, dass die Versorgungsverpflichtungen jederzeit, also jeden, Tag, jede Stunde, jede Sekunde während des gesamten, bisweilen jahrzehntelangen Versorgungsverhältnisses mit Vermögen bedeckt sein müssten. „Deshalb müssen die Beiträge schwankungs- und damit renditearm in meist festverzinsliche Anlagen investiert werden“, so Dr. Lucius weiter. 

Vor diesem Hintergrund setzen sich die deutschen Pensionsaktuarinnen und
-aktuare für einen Kulturwandel in der bAV ein. „Die altbekannte versicherungs­förmige Nominalgarantie kann bei insgesamt negativer Realverzinsung die Wertstabilität der eingezahlten Beiträge nicht mehr gewährleisten“, führt Dr. Lucius aus. Wenn die bAV weiterhin einen nennenswerten Anteil zur Lebensstandard­sicherung im Alter beitragen soll, müssen nach Überzeugung des IVS die Kräfte des Kapitalmarktes besser genutzt werden. „Dafür müssen die Beiträge rendite­orientiert vor allem in Sachwerte angelegt und die Leistungen entsprechend der Wertentwicklung dynamisiert werden“, führt Dr. Lucius aus. Das gelinge derzeit am besten in der Gestaltungsform der beitragsorientierten Leistungszusage (BoLZ). Anders als bei der Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) sieht die BoLZ keinen Erhalt der eingezahlten Beiträge vor. Es wird lediglich gefordert, dass die zugesagten Beiträge in eine festgelegte garantierte (Mindest-)Leistung umgewandelt werden, und das kann durchaus weniger als der Beitragserhalt sein. Je niedriger die garantierte (Mindest-)Leistung ausfällt, desto mehr Mittel können mit einer entsprechend höheren Renditeerwartung angelegt werden und desto höher sind potenziell die über die Garantieleistung hinaus­gehenden Leistungen – bei gleichzeitig steigenden Schwankungsrisiken. „Für die Ableitung einer aktuariell begründeten Untergrenze für die garantierte (Mindest-)Leistung fehlt es an objektiven Kriterien. Sie wird aber aus arbeits­rechtlicher Sicht benötigt, um Rechtssicherheit zu schaffen“, erklärt der IVS-Vorsitzende. Sinnvoll wäre aus seiner Sicht, wenn der Gesetzgeber den Betriebspartnern die Möglichkeit eröffnet, sich eigenständig auf eine Untergrenze verständigen zu dürfen. 

Regulatorisches Korsett lockern

Für bestehende Zusagen wünschen sich die Aktuarinnen und Aktuare mehr Gestal­tungsspielraum in der Kapitalanlage. Durch die derzeitigen Rechtsvor­schriften seien speziell den Pensionskassen die Hände gebunden, in rendite­reichere Anlagen zu investieren. „Unterdeckungen aufgrund von Kapitalmarkt­schwankungen werden selbst bei einem Anlagehorizont von mehreren Jahrzehnten nicht akzeptiert. Des Weiteren vertritt die BaFin die Auffassung, dass die vorhandenen Eigenmittel bis zur Mindesthöhe der aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen nicht als Risikopuffer für Kapitalmarktschwankungen, sondern nur für unvorhersehbare, dauerhaft ungünstige Entwicklungen verwendet werden dürfen“, so Dr. Lucius weiter. Die spezifischen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere die langen Abwicklungszeiträume mit lebenslangen Rentenzah­lungen sowie die gesetzliche Einstandspflicht der Arbeitgeber, würden aus aktuarieller Sicht eine großzügigere Auslegung erlauben. „Wir setzen uns für eine Lockerung des regulatorischen Korsetts ein, damit Pensionskassen mehr Risiken in der Kapitalanlage eingehen und die Kraft der Kapitalmärkte besser für die Finanzierung der zugesagten Leistungen nutzen können.“

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hie als PDF-Datei.

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Ansprechpartner für die Presse:

Martin Brandt, Pressesprecher
martin.brandt@aktuar.de
0221/912 554-231

Mariella Linkert, Referentin
mariella.linkert@aktuar.de
0221/912 554-236

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