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Eingriff bei Riester-Rente und Beitragszusage mit Mindestleistung zwingend notwendig

Köln, 27. April 2021

​Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) begrüßt grundsätzlich die im Bundesgesetzesblatt bekanntgegebene Entscheidung des Bundesfinanz­ministeriums, den Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensver­sicherung zum 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent zu senken. „Dies darf aber nur der erste Teil eines gesamthaften Konzepts sein, um die kapitalgedeckte Altersvorsorge angesichts der anhaltenden Tiefzinssituation zukunftsfest zu machen“, betont der scheidende DAV-Vorstandsvorsitzende Dr. Guido Bader.

Die DAV appelliert noch einmal mit Nachdruck an die politischen Entscheidungs­träger, doch noch in den kommenden Wochen mit einem geringfügigen gesetzgeberischen Eingriff das Garantieniveau bei den staatlich geförderten Vorsorgeprodukten zu senken. Nur so hätte die nächste Bundesregierung überhaupt noch die Möglichkeit, ausführlich über die Zukunft der Riester-Rente und der bewährten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu diskutieren. „Denn ohne eine Abkehr von der 100-prozentigen Beitragsgarantie heute gibt es morgen am Markt vermutlich keine Riester-Rente und Beitragszu­sage mit Mindestleistung (BZML) mehr, über deren Ausgestaltung gesprochen werden kann“, unterstreicht Dr. Bader. 

Dies sei besonders kritisch, da die Bundesregierung die bAV als hoch effiziente Form der kapitalgedeckten Altersvorsorge stärken wolle, um die größer werdenden Lücken in der gesetzlichen Rentenversicherung zu schließen. „Dieses wichtige sozialpolitische Ziel wird konterkariert, wenn am vollständigen Beitragserhalt festgehalten wird und die Mindestleistung nicht herabgesetzt wird“, so Dr. Bader weiter. Zudem sei die BZML in vielen Tarifverträgen und Gruppenverträgen fest verankert, sodass die politisch erzwungene Schließung dieser Form der bAV gravierende Nachteile gerade für die jungen Arbeitnehmer­innen und Arbeitnehmer hätte. „Denn die Arbeitgeber müssten jetzt neue Versorgungswerke aufbauen, was zusätzliche Kosten verursacht und damit zu Lasten der Versorgungsberechtigten ginge“, so Dr. Bader abschließend.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier als PDF-Datei.

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Martin Brandt, Pressesprecher
martin.brandt@aktuar.de
0221/912 554-231

Mariella Linkert, Referentin
mariella.linkert@aktuar.de
0221/912 554-236

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